Wenn Sie bereits ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie direkt in den Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Abschluss M.Ed.) (quer-)einsteigen! Sämtliche Informationen zur Zulassung, zu den Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Fächern und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Studierendenservice
Für die Prüfung des anrechenbaren Studiengangs sind die Ansprechpersonen der beruflichen Fachrichtungen zuständig:
- Bautechnik: Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Lorch
Telefon: 06151 16-22030
E-Mail - Chemietechnik: Dr. Christine Kapfenberger
Telefon: 06151 16-21003
E-Mail - Druck- und Medientechnik
Amtierender Studiendekan des Fachbereichs Maschinenbau, Fachbereich Maschinenbau
Telefon: +49 6151 16-27101
MechCenter: Stephanie Müller
Telefon.: +49 6151 16-26106
E-Mail - Elektrotechnik- und Informationstechnik: Dr. Andreas Haun
Telefon: 06151 16-20211
E-Mail - Informatik: Prof. Dr. Karsten Weihe
E-Mail - Körperwissenschaften, Mode und Ästhetik: Studienbüro Fachbereich Humanwissenschaften, Zoé Zimmermann
Telefon: 06151 16-23904 und -23911
E-Mail - Metalltechnik: Amtierender Studiendekan des Fachbereichs Maschinenbau, Fachbereich Maschinenbau
Telefon: +49 6151 16-27101
MechCenter: Stephanie Müller
Telefon.: +49 6151 16-26106
E-Mail
Oft werden gängige Studiengänge der Fachwissenschaften anerkannt, z. B.:
- Architektur (B.Sc.) oder Bauingenieurwesen (B.Sc.) für die berufliche Fachrichtung Bautechnik,
- Maschinenbau (B.Sc.) für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik oder
- Elektrotechnik (B.Sc.) für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik.
Im Fall eines Quereinstiegs müssen Auflagen im Umfang von maximal 40 Credit Points (CP) aus dem B.Ed.-Studiengang studiert werden. Das entspricht einem Zeitaufwand von etwa einem bis zwei Semestern.
Die Auflagen umfassen im Regelfall:
- 15 CP Bildungwissenschaften, davon:
- 5 CP Berufspädagogik
- 5 CP Didaktik der beruflichen Bildung
- 5 CP Professionalisierung
- 20 CP Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs
- 5 CP Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung
Spätestens mit der Anmeldung zur Master-Thesis an der TU Darmstadt muss zudem ein Nachweis der vollständigen Ableistung von fachpraktischen Tätigkeiten vorgelegt werden.
Die fachpraktischen Tätigkeiten sind in einem Umfang von 12 Monaten außeruniversitär in einem auf die Fachrichtung bezogenen Berufsfeld zu absolvieren. Zum Beispiel können Praktika in Einrichtungen, Betrieben oder Ausbildungsstätten oder eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden. Die fachpraktischen Tätigkeiten können auch in Teilabschnitten abgeleistet werden.
Die Prüfung des fachpraktischen Nachweises erfolgt durch das zuständige Studienbüro.
Unter bestimmten Umständen fördert das Hessische Kultusministerium Studierende im Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (M.Ed.). Informationen zur Masterförderung finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.