Quereinstieg

Wenn Sie bereits ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben und die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (insb. das fachnahe Praktikum), können Sie direkt in den Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Abschluss M.Ed.) (quer-)einsteigen!

Für die Prüfung des anrechenbaren Studiengangs sind die Ansprechpersonen der beruflichen Fachrichtungen zuständig:

  • Bautechnik: Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Lorch
    Telefon: 06151 16-22030
  • Chemietechnik: Dr. Christine Kapfenberger
    Telefon: 06151 16-21003
  • Elektrotechnik- und Informationstechnik: Dr. Andreas Haun
    Telefon: 06151 16-20211
  • Informatik: Prof. Dr. Karsten Weihe
  • Körperpflege: Studienbüro Fachbereich Humanwissenschaften, Zoé Zimmermann
    Telefon: 06151 16-23904 und -23911
  • Metalltechnik: Amtierender Studiendekan des Fachbereichs Maschinenbau, Fachbereich Maschinenbau
    Telefon: +49 6151 16-27101
    MechCenter: Stephanie Müller
    Telefon.: +49 6151 16-26106

Oft werden gängige Studiengänge der Fachwissenschaften anerkannt, z.B.:

  • Architektur (B.Sc.) oder Bauingenieurwesen (B.Sc.) für die berufliche Fachrichtung Bautechnik,
  • Maschinenbau (B.Sc.) für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik oder
  • Elektrotechnik (B.Sc.) für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik.

Im Fall eines Quereinstiegs müssen Auflagen im Umfang von 30 Credit Points (CP) aus dem Studiengang Gewerblich-technische Bildung studiert werden. Das entspricht einem Zeitaufwand von etwa einem Semester. Im Regelfall ist bei einem Quereinstieg also von einem fünfsemestrigen Studium auszugehen (Regelstudienzeit 4 Semester M.Ed. + 1 Semester Auflagen).

Die Auflagen umfassen im Regelfall:

  • 15 CP Erziehungswissenschaften, davon:
    • 10 CP Schulpraktische Studien 1
    • 5 CP Vorlesung: Grundlagen der Berufspädagogik
  • 10 CP Fachwissenschaft des allgemeinbildenden Fachs
  • 5 CP Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung

Voraussichtlich werden die Auflagen ab 2025 inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs angepasst. Bitte informieren Sie sich vorab.

Unter bestimmten Umständen fördert das Hessische Kultusministerium Studierende im Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (M.Ed.). Informationen zur Masterförderung finden Sie hier und auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.