Ein achtwöchiges Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb soll Ihnen Einblicke in ein Berufsfeld außerhalb des pädagogischen Bereiches vermitteln. Dieses können Sie auch im Ausland ableisten. Bei einem Nachweis über eine Berufsausbildung oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit kann das Betriebspraktikum entfallen. Den Nachweis über das Betriebspraktikum müssen Sie spätestens mit der Meldung zur Ersten Staatsprüfung der Hessischen Lehrkräfteakademie vorlegen.
Wir empfehlen dringend die Unterlagen zeitnah, nach abgeschlossenem Betriebspraktikum, bei der Hessischen Lehrkräfteakademie für die Anerkennung vorzulegen. Insbesondere die Anerkennung von Ersatzleitungen sollte frühzeitig abgeklärt werden. Weitere Informationen zum achtwöchigen Betriebspraktikum, wie z. B. eine Portfoliovorlage finden Sie hier.
Die Praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.
1. Grundpraktikum: 10 Leistungspunkte
Das Grundpraktikum in den Bildungswissenschaften findet in der ersten Studienhälfte statt und erstreckt sich über zwei Semester; Beginn ist in jedem Semester möglich. Es gliedert sich in eine vorbereitende Lehrveranstaltung, ein in der vorlesungsfreien Zeit stattfindendes Blockpraktikum an der Schule und eine der Auswertung dienenden Lehrveranstaltung im darauffolgenden Semester. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im jeweiligen Lehramt.
Das Grundpraktikum in den Bildungswissenschaften ist zu unterscheiden von fachlichen Grundpraktika, die zusätzlich in den naturwissenschaftlichen Fächern zu absolvieren sind.
2. Praxissemester: 20 Leistungspunkte
Das Praxissemester findet in der zweiten Studienhälfte statt und erstreckt sich ebenfalls über zwei Semester, wobei es nur im Sommersemester begonnen werden kann. Das Modul Praxissemester besteht aus Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften, aus Lehrveranstaltungen der Fachdidaktiken der zwei Studienfächer (Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen) und einer Schulphase. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.
Dazu gehören insbesondere:
1. die Beobachtung und Analyse von fachlichen wie überfachlichen Lehr- und Lernprozessen sowie Unterrichtsverläufen als forschendes Lernen jeweils mit schulformspezifischen Schwerpunkten,
2. die Entwicklung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage beobachteter Äußerungen oder Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern,
3. die Erprobung von auf Theorie gründenden exemplarischen Lernarrangements im Rahmen von Unterrichtsphasen,
4. die Reflexion des zukünftigen Berufsfeldes.
Das Grundpraktikum ist ein Modul in den Bildungswissenschaften. Durch das Grundpraktikum erhalten Sie zu einem frühen Zeitpunkt in Ihrem Studium die Gelegenheit, den Lehrberuf zu erkunden und Ihre persönliche Eignung kritisch zu hinterfragen. Das Grundpraktikum erstreckt sich über zwei Semester und soll vorzugsweise im ersten, zweiten oder dritten Fachsemester begonnen werden. Das Grundpraktikum in den Bildungswissenschaften ist zu unterscheiden von fachlichen Grundpraktika, die zusätzlich in den naturwissenschaftlichen Fächern zu absolvieren sind.
Sie sammeln erste Erfahrungen in Ihrer Rolle als Lehrkraft und reflektieren diese unter professioneller Begleitung. Diese erhalten Sie von einer Lehrperson der Technischen Universität Darmstadt, die Sie in Ihrem Unterricht besucht und Ihnen Feedback aus professioneller Perspektive gibt. Sie selbst beobachten theoriegeleitet Unterricht und werten diesen im Hinblick auf einen gewählten Beobachtungsschwerpunkt aus. Ferner lernen Sie das Handlungsfeld Schule mit seinen vielfältigen Aufgabenbereichen aus der Perspektive der Lehrkraft kennen. Dieses Praktikum bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen gemeinsam mit Mentor*innen an den Schulen sowie mit Hochschullehrenden und Mitstudierenden zu reflektieren.
Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung an der Universität erarbeiten Sie während des Praktikums gemeinsam mit Kommiliton*innen Lösungen für erlebte Stolpersteine im pädagogischen Berufsalltag. Um Sie darüber hinaus in Ihrer kontinuierlichen Kompetenzentwicklung und Professionsbildung zu unterstützen und diese abzubilden, bearbeiten Sie ein digitales Portfolio.
Das Team der Koordination Schulpraxis des Zentrums für Lehrkräftebildung berät Sie zu allen Fragen, wie z. B. Bewerbungen um einen Praktikumsplatz, Anmeldung des Grundpraktikums sowie Voraussetzungen und Inhalte. Prüfungsverantwortlich ist das Institut für Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik.
Das Grundpraktikum entspricht in Aufbau und Umfang dem Modul „Praxisphase I“, so dass in diesem Modul Studierende der neuen Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2023/24 und der alten Prüfungsordnung zusammen kommen. Sie finden das Modul in TUCaN unter beiden Bezeichnungen.
Praktikums- und Bewerbungszeiten
SoSe 2025
Bewerbungszeitraum: 01.04. – 11.05.2025
Platzvergabe bis: 04.07.2025
Praktikumszeitraum: 25.08. – 26.09.2025
WiSe 2025/26
Bewerbungszeitraum: 13.10. – 2.11.2025
Platzvergabe bis: 20.02.2026
Praktikumszeitraum: 23.02. – 27.03.2026 (Beginn der Osterferien am 30.03.2026)
SoSe 2026
Bewerbungszeitraum: 01.04. – 10.05.2026
Platzvergabe bis: 26.06.2026
Praktikumszeitraum: 17.08. – 18.09.2026
Die Bewerbungen sind innerhalb der ersten zwei Semesterwochen in der Praktikumsbörse MatorixMatch einzustellen.
Das Grundpraktikum wird in den kommenden Semestern zu folgenden Zeiten stattfinden:
Wintersemester 2026/27: 15.02. – 19.03.2027 (5 Wochen)
Sommersemester 2027: 16.08. – 17.09.2027 (5 Wochen)
Im Studiengang Lehramt an Gymnasien (LaG) ist das Grundpraktikum der Bildungswissenschaften in der ersten Studienhälfte zu absolvieren. Es erstreckt sich über zwei Semester. Der Beginn wird im zweiten Fachsemester empfohlen. Das Modul ist in drei Abschnitte aufgeteilt, welche chronologisch aufeinander aufbauen: Vorbereitungsseminar 1.1 (Semester 1), fünfwöchiges Blockpraktikum am Lernort Schule 1.2 (vorlesungsfreie Zeit) sowie Nachbereitungsseminar 1.3 (Semester 2). Die Veranstaltungen können nicht parallel studiert werden. Planen Sie hier also mindestens zwei Semester ein. Voraussetzung für die Teilnahme am Grundpraktikum gibt es keine. Ein Orientierungspraktikum ist laut Prüfungsordnung 2023 nicht mehr nötig, es wird jedoch weiterhin empfohlen.
Die Bewerbungen um die Praktikumsplätze im Rahmen des Grundpraktikums wird zentral über die Online-Praktikumsbörse MatorixMatch des Zentrums für Lehrkräftebildung organisiert. Hier können Sie sich über mögliche Praktikumsschulen und -plätze informieren sowie Ihre Unterlagen einreichen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team der Koordination Schulpraxis im Studienbüro Lehramt.
| Modulverantwortliche | Raum | Tel. | |
|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Katja Adl-Amini |
S1|13 Raum 5 |
+49 6151 16-20194 |
katja.adl-amini@tu-darmstadt.de |
| Thomas Sommer | S1|13 Raum 14 | +49 6151 16-23962 | thomas.sommer@tu-darmstadt.de |
Muster zur Bewerbung
Muster Anschreiben (wird in neuem Tab geöffnet)
Muster Lebenslauf (wird in neuem Tab geöffnet)
Die Bewerbung erfolgt über die Plattform MatorixMatch.
Nachweisformulare
Praktikumsnachweis Grundpraktikum LaG (wird in neuem Tab geöffnet)
Der Praktikumsnachweis ist nach Abschluss der Praktikums von der Schulleitung abzuzeichnen und im Nachbereitungsseminar den Dozierenden sowie dem ZfL vorzulegen.
Wochenplan (LaG) (wird in neuem Tab geöffnet)
Der Wochenplan muss dem ZfL nicht vorgelegt werden. Er hilft Ihnen die geleisteten Hospitationsstunden und Unterrichtsversuche im Blick zu behalten. An manchen Schulen wird die Nutzung eines Wochenplans gewünscht.
Merkblatt Infektionsschutz
Das Merkblatt zum Infektionsschutz (wird in neuem Tab geöffnet) sowie zum Masernschutzgesetz ist vor Antritt des Praktikums zur Kenntnis zu nehmen.
Weitere Informationen zum Masernschutz finden Sie unter: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Praxissemester
Das Praxissemester findet in der zweiten Studienhälfte statt, d. h. ab dem sechsten Fachsemester. Es kann nur im Sommersemester begonnen werden. Voraussetzung ist dafür der erfolgreiche Abschluss des Grundpraktikums. Das Praxissemester wird erstmals ab dem Sommersemester 2025 angeboten.
Im Praxissemester studieren Sie in den vorbereitenden Seminaren und während der Schulphase Ihre beiden Fächer parallel. Insgesamt sind im Modul fünf Lehrveranstaltungen und ein Schulpraktikum zu absolvieren. Zu jeder dieser Lehrveranstaltungen müssen Sie sich separat in TUCaN im Modul „Praxissemester" anmelden:
- Im Sommersemester sind die Bildungswissenschaftliche Vorbereitung und die fachdidaktischen Vorbereitungsseminare Ihrer beiden Fächer zu belegen. Bei den fachdidaktischen Vorbereitungsseminaren besteht Anwesenheitspflicht. Nur bei Erfüllung der erforderlichen Anwesenheit sind Sie zum Schulpraktikum zugelassen.
- In der vorlesungsfreien Zeit beginnt die Schulphase mit einem Blockpraktikum.
- Im Wintersemester wird das Schulpraktikum semesterbegleitend an einem Tag in der Woche weitergeführt und es werden die fachdidaktischen Begleitseminare Ihrer beiden Fächer belegt.
In der Ordnung der Praktischen Ausbildung mit SPP zum Praxissemester (wird in neuem Tab geöffnet)und im Modulhandbuch Praxissemester (wird in neuem Tab geöffnet) finden Sie die Regelungen zum Praxissemester im Detail.
Insgesamt umfasst die Schulphase 150 Stunden, d. h. 75 Stunden Unterricht je Fach:
- Die Schulphase beginnt mit einem Blockpraktikum von 100-120 Stunden im Zeitraum von fünf Wochen. Dieses startet im August/September.
- In der anschließenden ca. zehnwöchigen semesterbegleitenden Phase (Oktober bis Februar) sind Sie an einem Tag in der Woche an derselben Schule wie während des Blockpraktikums und absolvieren weitere 30-50 Stunden Praktikum.
Die Zuteilung der Praktikumsplätze erfolgt über die Plattform MatorixMatch.
Es ist möglich die Schulphase an einer Schule im Ausland zu absolvieren. Nur im Fall eines Auslandspraktikums können Sie die gesamte Schulphase als ein Blockpraktikum von rund acht Wochen Dauer absolvieren; eine separate semesterbegleitende Phase muss dann nicht absolviert werden. Beginnen Sie ca. zwei Jahre vor Praktikumsbeginn mit der Planung, da die Plätze an internationalen Schulen begehrt sind. Wenden Sie sich bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt an Ruth Maria Mell.
In den kommenden Jahren findet die Schulphase des Praxissemesters voraussichtlich in folgenden Zeiträumen statt:
| Jahr | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| Bewerbungszeitraum in den ersten Wochen des Sommersemesters | 22.4. – 11.5.2025 | 13.04. – 10.5.2026 | 12.04. – 02.05.2027 |
| Zeitraum Blockpraktikum | 25.08. – 26.09.2025 | 17.08. – 18.09.2026 | 16.08. – 17.09.2027 |
| Herbstferien Hessen | 6.10. – 18.10.2025 | 5.10. -17.10.2026 | 4.10. – 16.10.2027 |
| Endzeitpunkt des semesterbegleitenden Praktikums (Ende der Vorlesungszeit WiSe) | 13.02.2026 | 12.02.2027 | 11.02.2028 |
- Als Praktikant/in im Praxissemester dürfen Sie keinen Vertretungsunterricht übernehmen. Sie dürfen Unterricht in Klassen und Aufträge im Rahmen der Schule nur unter der Aufsicht der betreuenden Lehrkraft oder einer anderen von der Schule beauftragten Lehrkraft übernehmen.
- Während des Blockpraktikums besteht an allen Praktikumstagen Anwesenheitspflicht an der Schule. Für Prüfungstermine können Sie für den entsprechenden Tag vom Praktikum freigestellt werden. Wenn Sie wegen einer Prüfung oder Krankheit nicht in der Schule anwesend sein können, dann informieren Sie bitte Ihre/n Ansprechpartner/in in der Schule sowie die Koordination Schulpraxis am ZfL unter praxisphasen@zfl.tu-…. Die Regelungen zu Krankmeldungen sind der Ordnung der Praktischen Ausbildung (wird in neuem Tab geöffnet) zu entnehmen.
- Das semesterbegleitende Praktikum, das sich in der Regel über zehn Wochen erstreckt, können Sie zeitlich recht individuell mit der Schule gestalten. Vorgesehen ist ein Praktikumstag in der Woche, der flexibel festgelegt werden kann. Der semesterbegleitende Praktikumsteil sollte sich tatsächlich über den wesentlichen Teil des Wintersemesters ziehen und nicht am Stück in kurzer Zeit absolviert werden.
- Bei begründeten Fällen – wie z.B. bei Erziehungs- oder Pflegeaufgaben – können flexiblere Lösungen für die Praktikumszeiten gefunden werden. Zum Beispiel ist es dann möglich, dass Sie im Blockpraktikum nur an vier Tagen in der Woche an der Schule sind und der semesterbegleitende Praktikumsteil entsprechend umfangreicher ausfällt. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte immer an die Koordination Schulpraxis am ZfL unter praxisphasen@zfl.tu-…. Wir finden dann gemeinsam eine individuelle Lösung.
- Bei einem Schulpraktikum im Ausland können ebenfalls abweichende zeitliche Regelungen getroffen werden. Beispielsweise kann im Fall eines Auslandspraktikums die gesamte Schulphase als ein Blockpraktikum von rund acht Wochen Dauer absolviert werden. Da Praktika an deutschen/internationalen Schulen im Ausland beliebt sind, empfiehlt es sich, schon früh mit der Planung zu beginnen, um einen Platz an seiner Wunschschule zu bekommen (18 bis 24 Monate vor dem Praktiumszeitraum).
Wenden Sie sich bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt an Ruth Maria Mell. - Während des Praktikums sollen Sie jeweils mindestens 45 Unterrichtsstunden in jedem Ihrer beiden Studienfächer hospitieren. Sie können selbstverständlich auch im Fachunterricht anderer Fächer hospitieren.
- Um den Überblick über Ihre Hospitationsstunden und Unterrichtsversuche in den beiden Fächern zu behalten, können Sie den Wochenplan verwenden, der im Download-Bereich zur Verfügung steht.
- Sie führen in der Regel fünf angeleitete Unterrichtsversuche pro Studienfach durch. Die Unterrichtsversuche umfassen mindestens zwei volle Unterrichtsstunden pro Fach, die weiteren Versuche können sich auf einzelne Unterrichtsphasen und/oder -sequenzen beziehen.
- Sie können an Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts teilnehmen, z. B. Konferenzen, Elternabende, Wandertage. Diese können ebenfalls als Praktikumszeit angerechnet werden, wobei der Umfang in angemessenem Verhältnis zu der Gesamtstundenzahl stehen soll. Beispielsweise sind für einen Ausflugstag sechs Schulstunden zu veranschlagen, unabhängig von den tatsächlichen Zeitstunden.
- Lassen Sie sich den Abschluss des Blockpraktikums sowie des semesterbegleitenden Praktikums von der Schule bestätigen. Das entsprechende Formular wird hier eingestellt.
- Von der Schule ist Ihnen ein schriftlicher Würdigungsbeitrag über das Praktikum auszustellen. Ein entsprechendes Formular in Form eines Fremdeinschätzungsbogens ist online im Downloadbereich Praxissemester zu finden. Bitte sprechen Sie eine oder mehrere Lehrpersonen an, die Sie gut beurteilen kann bzw. können. Der schriftliche Würdigungsbeitrag ist bei den Dozierenden der Fachdidaktik abzugeben und kann Gegenstand des Reflexionsgesprächs bzw. der Reflexionsgespräche werden.
- Zum Abschluss des Moduls Praxissemester ist ein Reflexionsgespräch zur Reflexion des Berufsbildes durch Selbst- und Fremdeinschätzung mit beiden Hochschullehrenden der Fachdidaktiken als ein gemeinsames Gespräch oder als zwei getrennte Gespräche zu führen.
- ToDo-Liste für Studierende (wird in neuem Tab geöffnet)
- Nachweis des Schulpraktikums (wird in neuem Tab geöffnet) im Rahmen des Praxissemesters.
- schriftlicher Würdigungsbeitrag der schulischen Mentor/innen (wird in neuem Tab geöffnet)
Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) der TU Darmstadt stellt den Studierenden für den schriftlichen Würdigungsbeitrag diese Vorlage in Form eines Fremdeinschätzungsbogens zur Verfügung. Selbstverständlich kann die Fremdeinschätzung auch in Form eines Fließtexts o. Ä. erfolgen. Die Studierenden sind dazu verpflichtet, in der Schule mindestens eine Fremdeinschätzung einzuholen (z. B. Mentorin/Mentor, Fachkolleginnen/-kollegen etc.). Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, den Fremdeinschätzungsbogen an die entsprechenden Personen an der TU Darmstadt weiterzuleiten. Die Würdigungsbeiträge werden als obligatorischer Teil mit dem Praktikumsportfolio abgegeben. - Wochenplan (wird in neuem Tab geöffnet)
Der Wochenplan muss dem ZfL nicht vorgelegt werden. Er hilft Ihnen die geleisteten Hositationsstunden und Unterrichtsversuche je Fach im Blick zu behalten. An manchen Schulen wird die Nutzung eines Wochenplans gewünscht.
In diesem Foliensatz finde Sie kompakte Informationen zur gesamten praktischen Ausbildung – d. h. zum Grundpraktikum und zum Praxissemester im Studiengang Lehramt an Gymnasien der TU Darmstadt. Diese Folien können gerne im Kollegium vorgestellt werden oder weisen Sie gerne die Kolleginnen und Kollegen darauf hin.
Leitfaden Grundpraktikum
In diesem Leitfaden sind die wesentlichen Informationen zum Grundpraktikum für Lehrkräfte und Studierende zusammengestellt. Weisen Sie Kolleginnen und Kollegen, die Studierende im Grundpraktikum betreuen, gerne auf diese Broschüre hin.