Zulassungsvoraussetzung Master of Education
Studieninteressenten müssen zunächst die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Sämtliche Informationen zur Zulassung, zu den Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Fächern und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des . Studierendenservice
Zulassungsvoraussetzungen zum Master of Education (Studienbeginn im Wintersemester und Sommersemester möglich, Wintersemester empfohlen):
- Abschluss Bachelor of Education der TU Darmstadt oder
- ein gleichwertiger Abschluss (Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in einer beruflichen Fachrichtung)
- Nachweis eines fachnahen Praktikums von 52 Wochen oder einer fachnahen Berufsausbildung (siehe Praktikumsordnung). Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Abschluss Bachelor of Education an der TU Darmstadt erworben haben.
Bezüglich besonderer fachspezifischer Immatrikulationsvoraussetzungen, z. B. Sporteignungstest, informieren Sie sich bitte in den zuständigen Fachbereichen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anerkennung von Praktika
- Bautechnik: Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Lorch
Telefon: 06151 16-22030
E-Mail - Chemietechnik: Dr. Christine Kapfenberger
Telefon: 06151 16-21003
E-Mail - Druck- und Medientechnik: Amtierender Studiendekan des Fachbereichs Maschinenbau
MechCenter: Frau Wiesner-Schmitt
Telefon.: +49 6151 16-26106
E-Mail - Elektrotechnik- und Informationstechnik: Dr. Andreas Haun
Telefon: 06151 16-20211
E-Mail - Informatik: Prof. Dr. Karsten Weihe
E-Mail - Körperpflege: Studienbüro Fachbereich Humanwissenschaften, Zoé Zimmermann
Telefon: 06151 16-23904 und -23911
E-Mail - Metalltechnik: Amtierender Studiendekan des Fachbereichs Maschinenbau
MechCenter: Frau Wiesner-Schmitt
Telefon.: +49 6151 16-26106
E-Mail
Praktikumsordnung für die Anerkennung fachpraktischer Tätigkeiten (wird in neuem Tab geöffnet) Download
Praktikumsordnung:
Vorlage Studierendenservice (wird in neuem Tab geöffnet)
Download
Vorlage Studienbüro (wird in neuem Tab geöffnet)
Download
Sprachkenntnis
Ihre Muttersprache ist nicht Deutsch? Dann sollten Sie bei den Einstellungsbehörden für den Schuldienst klären, ob bestimmte deutsche Sprachkenntnisse bei der Einstellung erforderlich sind (z.B. das Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts). Dies kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Näherer Informationen für das Bundesland Hessen erhalten Sie hier. mehr Infos
Quereinstieg in den Master of Education
Studierende, die nicht den Studiengang „Bachelor of Education (Gewerblich-technische Bildung)“ an der TU Darmstadt absolviert haben, werden mit folgenden Auflagen für den Studiengang „Master of Education (Lehramt an beruflichen Schulen)“ zugelassen (siehe §17a der Studienordnungen zum M.Ed.):
Auflagen im Umfang von 30 CP:
- 15 CP Erziehungswissenschaften:
- 10 CP Schulpraktische Studien 1
- 5 CP Vorlesung: Grundlagen der Berufspädagogik
- 10 CP Fachwissenschaft des im M.Ed. gewählten Fachs
- 5 CP Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung
Wichtiger Hinweis: Die Auflagen entsprechen einem Arbeitsaufwand von etwa einem Semester. Wir empfehlen deshalb dringend, bei der Studienplanung von einem fünfsemestrigen Studium auszugehen.
Bezüglich besonderer fachspezifischer Immatrikulationsvoraussetzungen, z. B. Sporteignungstest, informieren Sie sich bitte in den zuständigen Fachbereichen.