Zulassungsvoraussetzungen LaG

Zulassungsvoraussetzungen Lehramt an Gymnasien

Studieninteressenten müssen zunächst die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Sämtliche Informationen zur Zulassung, zu den Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Fächern und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Studierendenservice.

Studierende, die einen Wechsel an die Technische Universität Darmstadt beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Prüfungsstelle Darmstadt der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben bei der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, mit der das Studium abschließt, einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu erbringen (vgl. Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011, § 23 Abs. 2). Informationen hierzu erhalten Sie bei der Prüfungsstelle Darmstadt der Hessischen Lehrkräfteakademie.