Neuigkeiten im Überblick
Aktuelle Mitteilungen des Zentrums für Lehrerbildung

+ + + Beratung Online-Sprechstunde (Stand: 31.03.2020) + + +

Liebe Lehramtsstudierende,

wir hoffen sehr, in diesen außergewöhnlichen Zeiten geht es Ihnen gut!

Es tut uns leid, Sie momentan nicht per Präsenzsprechstunde beraten zu können. Nach wie vor sind wir aber per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar und freuen uns außerdem, ab dieser Woche auch online für Sie da zu sein. Hierzu bieten wie eine Online-Beratungssprechstunde zum

  • Lehramt an beruflichen Schulen, immer montags von 14.00 bis 16.00 Uhr und Mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Lehramt an Gymnasien, immer mittwochs um 14.00-16.00 Uhr und Donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr

an.

Bei Interesse, senden Sie bitte im Vorfeld eine Mail an die entsprechenden Beratungs-Postfächer ( bzw. ) und vereinbaren einen Termin mit uns. Sie erhalten dann einen Link zur Onlineplattform Zoom für (je nach Präferenz) einen Video- oder Audiocall. Es ist keine Registrierung auf Zoom nötig!

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen

Ihr Beratungsteam am ZFL

Serviceleistungen und Beratung des Zentrums für Lehrkräftebildung (Stand 01.11.2020):

Die persönliche Beratung ist am Zentrum für Lehrkräftebildung bis auf Weiteres ausgesetzt. Bitte nutzen Sie zu daher die Möglichkeit uns per Email zu kontaktieren. Fragen zur Studienorganisation oder allgemeine Beratungsanliegen senden Sie bitte an das Team der Beratung oder an .

Bei Fragen rund um das Lehramt an Gymnasien können Sie sich auch an Frau Kirch sowie bei Fragen rund um das berufliche Lehramt an Herrn Strack ( ) wenden. Wenn Sie einen Termin zur Eignungsberatung wahrnehmen möchten, dann senden Sie bitte eine Email an Herr Strack wird dann einen persönlichen Telefontermin mit Ihnen vereinbaren.

Fragen zu Anerkennung von Leistungen im Vernetzungsbereich oder zur Verwaltung des Vernetzungsbereichs sowie der Wunsch nach einer unterschriebenen und gestempelten Leistungsübersicht (letztere nur in dringenden Ausnahmefällen) richten Sie bitte an .

Alle Fragen zu den Praxisphasen (auch Anerkennungsfragen) bitte an senden.

Anträge auf Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG werden zur Zeit noch elektronisch bearbeitet. Bitte füllen Sie dazu das Formblatt 5 (wird in neuem Tab geöffnet) aus (Bitte tragen Sie Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein). Bitte senden Sie uns ebenfalls eine aktuelle Studienbescheinigung, das Schreiben des BAföG-Amtes oder Kreditgebers, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung vorzulegen (bitte persönliche Daten schwärzen) sowie ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden.

Wir prüfen digital Ihren Antrag und senden Ihnen diesen mit Unterschrift auf elektronischem Wege wieder zurück. Bitte leiten Sie den von uns gezeichneten PDF Antrag dann elektronisch an das BAföG Amt weiter.

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Mündliche Prüfungen abgesagt! (Stand: 22.02.2021)

Die mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung im Lehramt an Gymnasien für das Frühjahr 2021 sind von der Hessischen Lehkräfteakademie abgesagt worden.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben der Lehrkräfteakademie (wird in neuem Tab geöffnet) .

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Mündliche Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung - Herbst 2020 - (Stand 02.11.2020)

Die mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Prüfungszeitraum Herbst 2020) finden wie geplant statt. Sie sind von der Regelung der TU Darmstadt mündliche Prüfungen bis zum 30.11.2020 ausschließlich digital durchzuführen ausgenommen. Prüfende und Prüflinge wenden sich bei Rückfragen bitte direkt an die Prüfungsstelle Darmstadt.

Annullierung Drittversuche im SoSe 2020 und WiSe 2020/2021 – keine Anwendung für Erstes Staatsexamen (Stand 22.09.2020)

Bitte beachten Sie, dass der Beschluss zur Annullierung von Drittversuchen im SoSe 2020 und WiSe 2020/2021 des Senats ausschließlich für Prüfungen im Rahmen Ihres Studiums an der TU Darmstadt greift. Die Abschlussprüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind davon ausgenommen. Weitere Informationen zur Annullierung von Drittversuchen finden Sie auf der Website des Dez II.

Wissenschaftlichen Hausarbeit (Stand: 15.04.2020)

Aufgrund der aktuellen Situation gilt vorübergehend folgende Regelung für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits eine Zulassung für Ihre wissenschaftliche Hausarbeit erhalten haben:

Wenn Sie sich zur wissenschaftlichen Hausarbeit angemeldet haben und eine Zulassung erhalten haben, ist es Ihnen möglich eine vierwöchige Verlängerung der WHA zu beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Beantragung erst nach 8 Wochen Bearbeitungszeit möglich ist. Nutzen Sie bitte diese acht Wochen, um zu schauen, ob Sie die WHA auch in der normalen Frist erstellen können. Wenn Sie nach acht Wochen feststellen, dass dies nicht möglich ist, stellen Sie bitte einen Antrag mit Begründung auf Verlängerung an die Prüfungsstelle Darmstadt. Eine Verlängerung über die vier Wochen hinaus ist nicht möglich. Sollten Sie ihre wissenschaftliche Hausarbeit trotz Verlängerung nicht fristgerecht abgeben können, besteht die Möglichkeit, von der Arbeit schadlos zurückzutreten. Sie können sich dann – nach Ablauf der Krise – mit einem neuen Thema in der Prüfungsstelle Darmstadt anmelden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der Prüfungsstelle Darmstadt.

Mündliche Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (Stand: 15.04.2020)

Alle mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die im Frühjahr 2020 zugelassen wurden, werden in Hessen abgesagt, die bereits vorliegenden Prüfungsleistungen werden auf eine nun zu ermittelnde Gesamtnote hochgerechnet.

Die geplante Absolventenfeier am 05.06.2020 muss leider abgesagt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen Informationen darüber, wie Sie Ihr Zeugnis erhalten werden.

+ + + Informationen zur Fortsetzung der Klausuren der Ersten Staatsprüfung (Stand: 26.03.2020) + + +

Erfreulicherweise werden die noch ausstehenden Klausuren der Ersten Staatsprüfung in der Prüfungsstelle Darmstadt fortgesetzt. Das ermöglicht allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre weitere Zukunft planen zu können, da der Beginn des pädagogischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) nach wie vor der 1. November 2020 ist.

Sie können sich sicher sein, dass die Prüfungsstelle Darmstadt alle Hygieneregeln (kleine Prüfungsgruppen mit dem nötigen Abstand von mindestens zwei Metern) ganz genau einhalten wird.

Zudem sind wir uns sicher, dass Sie sich bereits für die eigentlichen Klausurtermine (Mitte März) vorbereitet hatten. Bitte frischen Sie diese Vorbereitung für die neuen Termine wieder auf. Die ULB hat für den Publikumsverkehr geschlossen; Sie haben aber die Möglichkeit des Fernzugriffs. Zusätzlich sind sehr viele Datenbanken freigeschaltete worden, die Ihnen Zugriff auf elektronische Medien und Angebote von Verlagen ermöglichen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Info-Seite der ULB.

Bitte sehen Sie den Nachholtermin der Klausuren in diesen außergewöhnlichen Zeiten als Chance Ihnen Ihren Studienabschluss zu ermöglichen. Wenn Sie dennoch Sorgen haben oder vor besonderen Herausforderungen stehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfungsstelle Darmstadt (per Mail oder telefonisch). Die Prüfungsstelle wird Ihr Anliegen sehr ernst nehmen und Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung geben.

Das Zentrum für Lehrerbildung und die Prüfungsstelle Darmstadt arbeiten eng zusammen und daher wurden auch die Prüferinnen und Prüfer bereits über das Nachholen der Klausuren informiert.

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir leider noch keine Auskunft zu den mündlichen Prüfung geben. Sie können sicher sein, dass aber auch hier Lösungen gefunden werden, die Ihnen einen Abschluss ermöglichen sollen. Wir möchten Sie um ein wenig Geduld bitten; Sie werden so schnell wie möglich informiert.

Ihr ZfL & Ihre Prüfungsstelle Darmstadt

Informationen zum Ersten Staatsexamen (Stand: 18.03.2020)

Die mündlichen Prüfungen im Rahmen des Ersten Staatsexamens werden zum Schutz der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Prüferinnen und Prüfer ausgesetzt. Das Hessische Kultusministerium arbeitet gemeinsam mit der Hessischen Lehrkräfteakademie an einer Lösung, um zu einem juristisch tragfähigen Abschluss der Ersten Staatsprüfungen in diesem Prüfungsdurchgang zu kommen.

Aktuelle Informationen zu den weiteren Entwicklungen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Prüfungsstelle. Bitte informieren Sie sich auch dort.

Weiterführende Informationen zum Ersten Staatsexamen, wie Abgabefristen für bereits begonnen wissenschaftliche Hausarbeiten und Meldeunterlagen für den Herbstdurchgang 2020 finden Sie aktualisiert auf den beiden folgenden Seite der Prüfungsstelle Darmstadt:

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***Tätigkeit in Lerncamps als Teil des Orientierungspraktikums (50%)***

Liebe Lehramtstudierende,

auch in den Osterferien werden wieder durch die Hessische Lehrkräfteakademie Lerncamps für Schülerinnen und Schüler veranstaltet, die durch die coronabedingten Einschränkungen in den Schulen Schwierigkeiten hatten, ihre Lernziele zu erreichen. Die Förderangebote sollen vor allem für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch angeboten werden. Die Kurse finden im Zeitraum vom 06. bis 16 April und können als Teil (50% des Tätigkeitspensums) Ihres Orientierungspraktikums angerechnet werden, sind aber für alle interessierten Studierenden geöffnet. Nähere Informationen finden Sie im Schreiben der Lehrkräfteakademie (wird in neuem Tab geöffnet) .

***Wichtige Informationen zu den Praktika SPS I LaG (Start 22.02.2021)***

Liebe Studierende der Praxisphase I,

aufgrund der aktuellen Entwicklungslage werden die Präsenzpraktika ab dem 22.02.2021 nicht wie geplant möglich sein und daher bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dennoch wird es Ihnen ermöglicht werden, im Rahmen der vorgesehenen Studienzeit Ihr Modul abzuschließen, indem sie eine Ersatzleistung erbringen. Über die konkrete Ausgestaltung und Optionen der Ersatzleistungen werden Sie in den nächsten Wochen durch Ihre Dozierenden informiert.

Wie die Ausgestaltung der Praktika für die Studierenden der Praxisphase I LaB aussieht, welche ab April bzw. zum Sommersemester 2021 in ihre Praktika gehen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Sollte es auch nach Ostern zu Ausnahmeregelungen kommen, werden wir die betreffenden Studierenden auf dieser Seite bzw. über die gewohnten Kanäle informieren.

Alles Gute und mit herzlichen Grüßen
Christine Preuß und Ruth M. Mell

Corona-Virus-Tests für Lehramtsstudierende in der Praxisphase I + III

Alle Lehramtsstudierenden, die sich in ihren schulischen Praxisphasen befinden (Praxisphase I oder III) können sich freiwillig auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen, wenn sie symptomfrei sind. Das Hessische Kultusministerium hat dazu einen Antragsbogen entwickelt, den Sie bitte von der Schulleitung Ihrer Praktikumsschule ausfüllen lassen und mit dem Sie in eine Arztpraxis Ihrer Wahl gehen können, um sich auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen zu können.

Hier finden Sie ausführliche Informationen inklusive Antragsbogen (wird in neuem Tab geöffnet) .

Hier finden Sie weitere Unterlagen:

Für Lehramtsstudierende, die ein Praktikum laut Studienplan zu absolvieren haben und die zur Risikogruppe gehören oder mit Personen in einem Haushalt leben, die zur Risikogruppe gehören: Lassen Sie sich bitte ein ärztliches Attest ausstellen, aus dem hervorgeht, dass Sie zur Risikogruppe gehören oder mit Personen, die zur Risikogruppe gehören in einem Haushalt leben. Gemeinsam mit Ihrem Hochschullehrenden können Sie dann eine Ersatzleistung erbringen, die Ihnen anstelle des Praktikums angerechnet wird.

+ + + Information zu schulischen Praxisphasen nach den Sommerferien sowie im Schulhalbjahr 2020/2021 + + +

Liebe Lehramtsstudierende,

rechtskräftig zum 18.06.2020 hat die KMK nun den folgenden Beschluss gefasst. Unter Ziffer 7 heißt es:

„7. Die Länder werden auch im kommenden Schuljahr die Ausbildungselemente der Lehramtsausbildung, wie Unterrichtspraktika im Rahmen der universitären Ausbildung durchführen, als auch den Vorbereitungsdienst in der Schule sicherstellen. Ziel ist es, weiterhin ausreichend angehende Lehrkräfte auszubilden.“

(weitere Informationen finden Sie hier, unter Ziffer 7)

Damit ist es Ihnen ab sofort wieder möglich, ein Praktikum im Rahmen der gestuften Praxisphasen an den Schulen zu absolvieren. Inwieweit sich ein Praktikum im Einzelfall realisieren lässt, wird allerdings von den einzelnen Möglichkeiten und Kapazitäten der Schulen abhängen.

SPS I

Für diejenigen von Ihnen, welche ab dem 24.08.2020 ein Praktikum im Rahmen der SPS I an einer unserer Praktikumsschulen absolvieren wollen, bedeutet dies konkret: Wir haben nun Ihre Bewerbungen an die Schulen weitergeleitet mit der Bitte zu prüfen, ob die jeweilige/n Wunschschule/n unter den gegebenen Umständen und unter Einhaltung der an den Schulen verpflichtenden Hygienemaßnahmen Praktikant*innen der TU Darmstadt aufnehmen können.

Sollten die von Ihnen angefragten Schulen (Erst- und Zweitwunsch) zur Zeit pandemiebedingt keine Praktikant*innen annehmen können, werden wir gemeinsam mit Ihnen und ihren Dozierenden eine geeigneten Ersatzleistung gemäß des hessenweit gültigen Katalogs vereinbaren.

Da unser Semester an der TU Darmstadt aufgrund der im März einsetzenden Pandemie-Restriktionen zwei Wochen später gestartet ist und sich somit auch der Semesterabschluss entsprechend verzögert hat, ist es zudem möglich, den avisierten Praktikumsbeginn am 24.08.2020 nach Absprache mit den Schulen max. zwei Wochen später zu terminieren. Dies sowie ihren konkreten Einsatz an der Schule, welcher in dieser besonderen Situation je nach Schule ganz unterschiedlich ausfallen kann, kann und soll dann fallspezifisch mit den Schulen abgeklärt werden.

SPS II

Für diejenigen von Ihnen, die ein fachbezogenes Praktikum im Rahmen der SPS II /Praxisphase III absolvieren: Nehmen Sie bitte, wie in der Vergangenheit üblich, Kontakt zur Ihrer Praktikumsschule auf. Falls Sie keine Praktikumsschule finden, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachdozierenden und an Frau Dr. Ruth Mell vom ZfL. Wir helfen Ihnen eine Praktikumsschule zu finden.

Über die Möglichkeit eines Einsatzes als Kursleiter/in bei einer vom HKM ausgerichteten Ferienakademie in den letzten beiden Wochen der Sommerferien informiert Sie dieses Schreiben des Hessischen Kultusministeriums (wird in neuem Tab geöffnet) . Bitte nehmen Sie unbedingt zur Kenntnis, dass diese Tätigkeit nicht als Äquivalent bzw. Ersatz der Schulpraktischen Studien I oder II angerechnet werden kann, sondern auf rein freiwilliger Basis erfolgt.

Mit den besten Grüßen

Christine Preuß und Ruth M. Mell

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Informationen zum Orientierungspraktikum im Lehramt an Gymnasien

Für die Absolvierung der Orientierungspraktika gilt, dass Sie diese zur Anmeldung des Vorbereitungsseminars der Praxisphase I/SPS I (Start im Wintersemester 2020/21) nicht zu Beginn nachweisen müssen. Sie können sich zum Vorbereitungsseminar ohne absolviertes Orientierungspraktikum anmelden und müssen dieses dann spätestens bei Beginn Ihrer schulpraktischen Praxisphase III/SPS II nachweisen.

Alle Praxisphasen im Lehramt an Gymnasien sowie am Lehramt an beruflichen Schulen

Das Hessische Kultusministerium hat für das zweite Schulhalbjahr alle Hospitationen am Lernort Schule ausgesetzt. Das bedeutet, dass Sie Ihre geplanten schulischen Praktika vor den Sommerferien nicht absolvieren können.

Wir arbeiten daran mit dem Hessischen Kultusministerium eine Lösung zu finden, wie es nach den Sommerferien weiter gehen kann. Falls Praktika auch weiterhin ausgesetzt werden, werden wir Sie über Ersatzleistungen informieren, sodass Sie Ihre begonnenen schulischen Praktika auch im Sommersemester beenden können.

Schulische Praktika an beruflichen Schulen (Stand: 23.04.2020)

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Coronavirus-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen können viele von Ihnen Ihr geplantes Praktikum nicht wie geplant antreten.

Auch wenn die Schulen nun wieder schrittweise öffnen, werden in den beruflichen Schulen zunächst nur die Abschlussklassen unterrichtet (weitere Informationen). Über diese Regelung hinaus ist noch nicht absehbar, in welcher Form und welchem Umfang die übrigen Klassen ab dem 4. Mai in die Schulen zurückkehren können und in welcher Form der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden wird.

Es ist – aufgrund der besonderen Belastungssituation der Lehrkräfte – nicht davon auszugehen, dass bis zum Sommer die Intensität und Qualität der Praktikantenbetreuung in ausreichender Form für Sie gewährleistet sein kann, da Hospitationen, Unterrichtsdurchführungen und Unterrichtsreflexionen in Form von Nachbesprechungen kaum möglich sein werden. Die Schulpraktika im zweiten Schulhalbjahr werden daher voraussichtlich nicht stattfinden. Ein offizielles Schreiben der Hessischen Lehrkräfteakademie erwarten wir Ende nächste Woche.

Wir informieren Sie aber schon jetzt um Ihnen daher dringend davon abzuraten nun in die Schulen zu gehen. Bitte warten Sie bis eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht wird, denn die Schulen können Sie aktuell nicht betreuen.

Wir werden Sie darüber informieren, ob das Praktikum auf das Ende des Sommers verlegt wird oder ob es Äqivalenzleistungen geben wird. Bitte eruieren Sie selbst schon einmal die Möglichkeiten, Ihre Praxisphase bzw. Ihr Schulpraktikum im Block ab Mitte August an den Schulen durchzuführen oder ob für Sie gegebenenfalls die Möglichkeit besteht, durch die verlängerte vorlesungsfreie Zeit ein begleitendes Praktikum von Mitte August bis Oktober zu absolvieren.

Gerne können auch wir von der Praxisphasenkoordination für Sie mit den Partnerschulen des ZfL in Verbindung treten, um einen Praktikumsplatz für Sie zu finden.

Für weitere Informationen kontaktieren wir Sie, sobald diese vorliegen.

Praxisphasen im SoSe 2020 (Stand: 20.04.2020)

Liebe Studierende,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Coronavirus-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen konnten viele von Ihnen Ihr geplantes Praktikum nicht wie geplant antreten bzw. beenden. Auch wenn die Schulen nun wieder schrittweise öffnen, werden in den Gymnasien zunächst nur die 12. Jahrgänge unterrichtet (weitere Informationen unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona). Über diese Regelung hinaus ist noch nicht absehbar, in welcher Form und welchem Umfang die übrigen Klassen ab dem 04. Mai in die Schulen zurückkehren können und in welcher Form der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden wird.

Es ist – aufgrund der besonderen Belastungssituation der Lehrkräfte – nicht davon auszugehen, dass bis zum Sommer die Intensität und Qualität der Praktikantenbetreuung in ausreichender Form für Sie gewährleistet sein kann, da Hospitationen, Unterrichtsdurchführungen und Unterrichtsreflexionen in Form von Nachbesprechungen kaum möglich sein werden. Erwartbarerweise müssen sich die schulischen Lehrkräfte in den nächsten Wochen vertieft und primär auf ihr „Kerngeschäft“ konzentrieren und werden daher kaum Kapazitäten haben, Sie als Lehramtsstudierenden adäquat zu begleiten. Zudem können viele Lehrkräfte nicht für den Unterricht bzw. für die Praktikumsbetreuung eingesetzt werden, da sie zur Risikogruppen gehören. Kurz: Es ist eine außergewöhnliche Situation, die von allen Seiten Flexibilität verlangt.

Wir raten Ihnen daher dringend davon ab, die Praktika semesterbegleitend durchzuführen. Bitte eruieren Sie Möglichkeiten, Ihre Praxisphase III im Block ab Mitte August an den Schulen durchführen. Des Weiteren besteht für Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, durch die verlängerte vorlesungsfreie Zeit ein begleitendes Praktikum von Mitte August bis Oktober zu absolvieren.

Gerne können auch wir von der Praxisphasenkoordination für Sie mit den Partnerschulen des ZfL in Verbindung treten, um einen Praktikumsplatz für Sie zu finden. Da die Vorlesungen des Wintersemesters erst zum 02.11.2020 beginnen, sind wir zuversichtlich, Ihnen allen eine zeitnahe Praktikumsoption anbieten zu können, so dass sich Ihre Regelstudienzeit nicht verlängert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns sowie an Ihre Fachdozierenden.

Wir wünschen Ihnen für diese herausfordernden Zeiten alles Gute und viel Erfolg!

Bleiben Sie gesund!

+++ Information zu schulischen Praxisphasen im Kontext von Schulschließungen (Stand: 19.03.2020) +++

Wie bereits angekündigt, entstehen für Sie durch die vorzeitige Beendigung Ihres Praktikums im Rahmen der Schulpraktischen Studien I und II bzw. Praxisphasen I und III keine Nachteile.

Begonnene Praktika, die aufgrund der Schulschließungen nicht zu Ende geführt werden konnten, werden als geleistet anerkannt. Bitte dokumentieren Sie dazu die bis zum Montag (16.03.2020) geleisteten Hospitationsstunden sowie ggf. Unterrichtsbesuche und eigene Unterrichtsversuche. Bitte dokumentieren Sie dazu die bis zum Montag geleisteten Hospitationsstunden sowie ggf. Unterrichtsbesuche und eigene Unterrichtsversuche. Bitte nutzen Sie dafür die Vorlagen im Downloadbereich des ZfL und / oder die üblichen Vorlagen für die Schulpraktischen Studien II bzw. Praxisphase III Ihrer jeweiligen Fachbereiche. Die Bestätigung durch die Schule kann nach Wiederaufnahme des Betriebs zeitnah nachgereicht werden.

Für die Schulpraktische Studien I / Praxisphase I gilt:

Bitte füllen Sie den Wochenplan sowie den Praktikumsnachweis aus und senden Sie diese ausschließlich digital an Frau Dr. Mell ( ). Die Vorlagen finden Sie im Downloadbereich des ZfL. Bitte reichen Sie die Bestätigung durch die Schule nach Wiederaufnahme des Betriebs zeitnah nach. Zur Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrags wird diese aktuell jedoch nicht benötigt. Selbiges gilt für das Modulzeugnis. Ihre Praktikumsbetreuer*innen an der TU Darmstadt werden Ihnen schreiben, welche Aufgaben Sie in Ihrem Praktikumsbericht bzw. in ihrem ePortfolio als äquivalente Leistung bearbeiten sollen. Bitte warten Sie bis die Hochschullehrenden sich bei Ihnen melden.

Für die Schulpraktischen Studien II / Praxisphase III gilt:

Bitte dokumentieren Sie die bis zum Montag (16.03.2020) geleisteten Hospitationsstunden sowie ggf. Unterrichtsbesuche und eigene Unterrichtsversuche und senden Sie diese an Ihre Dozierenden, wenn Sie dazu aufgefordert werden bzw. zum ggf. bereits vereinbarten Zeitpunkt. Eine zusätzliche Zusendung der Stundendokumentation an das ZfL per Mail ist nicht nötig.

Information zu bereits begonnenen Orientierungspraktika (Stand 17.03.2020)

Begonnene Orientierungspraktika, die z.B. aufgrund von Schulschließungen, Schließung von öffentlichen Einrichtungen usw. aktuell nicht zu Ende geführt werden können, werden als geleistet anerkannt, sofern im kommenden Sommersemester 2020 das Modul „Praxisphase I – Schulpraktische Studien“ begonnen wird. Die Erlebnisse und Erkenntnisse aus dem begonnenen Orientierungspraktikum sind wie bisher weiterhin in Form eines Berichts bzw. eines Portfolios zu dokumentieren. Verwenden Sie zur Antragsstellung bitte das erweiterte Formblatt des ZfL und tragen Sie die Dauer sowie den Namen der Einrichtung ein, in der das Praktikum absolviert wurde. Bitte reichen Sie die Bestätigung durch die Schule bzw. die Einrichtung nach Wiederaufnahme des Betriebs zeitnah nach. Zur Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrags wird diese aktuell jedoch nicht benötigt.

Sollte das Modul „Praxisphase I – Schulpraktische Studien“ zu einem späteren Zeitpunkt (WiSe 2020/2021 oder später) begonnen werden, ist das Praktikum zu beenden.

Bitte reichen Sie aktuell alle Dokumente, die zur Anerkennung des Orientierungspraktikums benötigt werden, ausschließlich digital ein. Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an folgende Adresse: . Sofern Sie ein persönliches Gespräch benötigen, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Telefontermin. Wir werden Sie per E-Mail über die Anerkennung Ihres Orientierungspraktikums informieren.