NEU! – Zentrale Verwaltung des Nachteilsausgleichs im LaG-Studium! – NEU!

02.04.2025

Bisher mussten Sie als Studierende des Lehramts an Gymnasien Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich in allen drei für Sie zuständigen Fachbereichen stellen. Dies hat sowohl für Sie als Studierende als auch für Mitarbeitende zu einem erheblichen Mehraufwand und ggf. zu unterschiedlichen Entscheidungen geführt. Dies ändert sich nun zum Sommersemester 2025. Wir freuen uns, dass wir Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich ab dem 01.04.2025 zentral am Studienbüro Lehramt bearbeiten dürfen. Weitere Informationen finden Sie hier.