Studieninteressierte müssen zunächst die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Sämtliche Informationen zur Zulassung, zu den Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Fächern und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des . Studierendenservice
Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang Gewerblich-technische Bildung:
- Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- Fachgebundene Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- Fachhochschulreife
- Zugang als beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen
- Nachweis eines fachnahen Praktikums von 52 Wochen oder einer fachnahen Berufsausbildung (siehe (wird in neuem Tab geöffnet) ). Praktikumsordnung für die Anerkennung fachpraktischer Tätigkeiten
Studieninteressenten müssen zunächst die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Sämtliche Informationen zur Zulassung, zu den Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Fächern und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des . Der Studienbeginn ist im Wintersemester und Sommersemester möglich. Studierendenservice
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Master of Education entsprechen denen des Bachelor of Education. Zusätzlich sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abschluss des Studiengangs Gewerblich-technische Bildung an der TU Darmstadt (B.Ed.), oder
- Abschluss eines Kooperationsstudiengangs an der Hochschule Geisenheim University, oder
- Quereinstieg: Abschluss eines anerkennbaren, fachnahen Studiums (z.B. B.Sc.)
- Nachweis eines fachnahen Praktikums von 52 Wochen oder einer fachnahen Berufsausbildung (siehe Praktikumsordnung). Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Abschluss Bachelor of Education an der TU Darmstadt erworben haben.
Bezüglich besonderer fachspezifischer Immatrikulationsvoraussetzungen, z. B. Sporteignungstest, informieren Sie sich bitte in den zuständigen Fachbereichen.