Zum Wintersemester 2023/2024 tritt für den Studiengang Lehramt an Gymnasien eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft. Das Studien- und Prüfungsangebot für alle Prüfungsordnungen ab 2017 (Inkrafttreten nach dem 01.10.2017 und vor dem 01.10.2023) läuft daher voraussichtlich zum 31.03.2028 aus.
Alle LaG-Studierenden der früheren Prüfungsordnungen haben die Möglichkeit, auf die PO 2023/2024 zu wechseln. Bitte informieren Sie sich über die Website und die Studienberatung des ZfL sehr gründlich über einen möglichen PO-Wechsel. Für viele Studierende der alten Ordnungen kann ein PO-Wechsel sinnvoll sein. Ein Wechsel geschieht jedoch nicht automatisch, Sie müssen sich aktiv für einen Wechsel entscheiden.
Die entsprechenden Äquivalenzlisten sind auf der Seite der Studienordnungen veröffentlicht. Diesen können Sie entnehmen, welche Ihrer bereits erbrachten Leistungen bei einem Wechsel anerkannt werden.
Sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen, kommen Sie bitte zunächst für eine Erstberatung in die Studienberatung des ZfL. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin über beratung.lag@zfl.tu-… oder per Telefon: 06151 16-23633. Nach der Erstberatung sind weitere Beratungen in Ihren Fächern sinnvoll. Hierfür stehen Ihnen die Studienfachberater*innen der Fächer zur Verfügung. Für Fragen zum Vernetzungsbereich und zum Praxissemester wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des ZfL.
Wenn Sie sich für einen PO-Wechsel entschieden haben, müssen Sie das entsprechende Formular zum PO-Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) ausdrucken, vollständig ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Beratungsprotokoll der Erstberatung (Studienberatung des ZfL) in der Geschäftsstelle des ZfL abgeben (kein Fax, keine E-Mail, keine Fotokopie).
Wichtig: Mit dem Antrag zum PO-Wechsel geben Sie eine einmalige, verbindliche und für den Rest Ihres Studiums gültige Erklärung darüber ab, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln wollen.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge zum PO-Wechsel bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli eines jeden Jahres einzureichen sind. Der Wechsel der PO tritt dann mit Beginn des Folgesemesters in Kraft, d.h. bei der Frist 31. Januar zum Sommersemester und bei der Frist 31. Juli zum Wintersemester.
Zum Wintersemester 2020/21 trat für die Fächer Deutsch, Geschichte und Philosophie/Ethik in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien sowie Ergänzungsstudium Lehramt eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft.
Im Zuge der Einführung der aktualisierten Ordnungen der Fächer läuft gemäß § 38a Abs. 1 APB das Studienangebot und damit verbunden auch das Prüfungsangebot für die vorherigen Ordnungen der Fächer in den o.g. Studiengängen aus. Das Studienangebot der Fächer Deutsch, Geschichte sowie Philosophie/Ethik in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien (PO 2017) sowie Ergänzungsstudium Lehramt (PO 2018 bzw. 2019) endet am 31. März 2026.
Informationen zu einem Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie auf der Website des Fachbereichs.
Bei Wechselwunsch ist ein Termin mit der Studienberatung des ZfL zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Mit dem Antrag zum PO-Wechsel geben Sie eine einmalige, verbindliche und für den Rest Ihres Studiums gültige Erklärung darüber ab, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln wollen.