Ein achtwöchiges Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb soll Ihnen Einblicke in ein Berufsfeld außerhalb des pädagogischen Bereiches vermitteln. Dieses können Sie auch im Ausland ableisten. Bei einem Nachweis über eine Berufsausbildung oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit kann das Betriebspraktikum entfallen. Den Nachweis über das Betriebspraktikum müssen Sie spätestens mit der Meldung zur Ersten Staatsprüfung der Hessischen Lehrkräfteakademie vorlegen.
Wir empfehlen dringend die Unterlagen zeitnah, nach abgeschlossenem Betriebspraktikum, bei der Hessischen Lehrkräfteakademie für die Anerkennung vorzulegen. Insbesondere die Anerkennung von Ersatzleitungen sollte frühzeitig abgeklärt werden. Weitere Informationen zum achtwöchigen Betriebspraktikum, wie z. B. eine Portfoliovorlage finden Sie hier.
Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.
1. Grundpraktikum: 10 Leistungspunkte
Das Grundpraktikum findet in der ersten Studienhälfte statt und erstreckt sich über zwei Semester; Beginn ist in jedem Semester möglich. Es gliedert sich in eine vorbereitende Lehrveranstaltung, ein in der vorlesungsfreien Zeit stattfindendes Blockpraktikum an der Schule und eine der Auswertung dienenden Lehrveranstaltung im darauffolgenden Semester. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im jeweiligen Lehramt.
2. Praxissemester: 20 Leistungspunkte
Das Praxissemester findet in der zweiten Studienhälfte statt und erstreckt sich ebenfalls über zwei Semester, wobei es nur im Sommersemester begonnen werden kann. Das Modul Praxissemester besteht aus Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften, aus Lehrveranstaltungen der Fachdidaktiken der zwei Studienfächer (Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen) und einer Schulphase. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.
Dazu gehören insbesondere:
1. die Beobachtung und Analyse von fachlichen wie überfachlichen Lehr- und Lernprozessen sowie Unterrichtsverläufen als forschendes Lernen jeweils mit schulformspezifischen Schwerpunkten,
2. die Entwicklung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage beobachteter Äußerungen oder Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern,
3. die Erprobung von auf Theorie gründenden exemplarischen Lernarrangements im Rahmen von Unterrichtsphasen,
4. die Reflexion des zukünftigen Berufsfeldes.
Durch das Grundpraktikum erhalten Sie zu einem frühen Zeitpunkt in Ihrem Studium die Gelegenheit, den Lehrberuf zu erkunden und Ihre persönliche Eignung kritisch zu hinterfragen. Das Grundpraktikum erstreckt sich über zwei Semester und soll vorzugsweise im ersten, zweiten oder dritten Fachsemester begonnen werden.
Sie sammeln erste Erfahrungen in Ihrer Rolle als Lehrkraft und reflektieren diese unter professioneller Begleitung. Diese erhalten Sie von einer Lehrperson der Technischen Universität Darmstadt, die Sie in Ihrem Unterricht besucht und Ihnen Feedback aus professioneller Perspektive gibt. Sie selbst beobachten theoriegeleitet Unterricht und werten diesen im Hinblick auf einen gewählten Beobachtungsschwerpunkt aus. Ferner lernen Sie das Handlungsfeld Schule mit seinen vielfältigen Aufgabenbereichen aus der Perspektive der Lehrkraft kennen. Dieses Praktikum bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen gemeinsam mit Mentor*innen an den Schulen sowie mit Hochschullehrenden und Mitstudierenden zu reflektieren.
Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung an der Universität erarbeiten Sie während des Praktikums gemeinsam mit Kommiliton*innen Lösungen für erlebte Stolpersteine im pädagogischen Berufsalltag. Um Sie darüber hinaus in Ihrer kontinuierlichen Kompetenzentwicklung und Professionsbildung zu unterstützen und diese abzubilden, bearbeiten Sie ein digitales Portfolio.
Das Team der Praxisphasenkoordination des Zentrums für Lehrkräftebildung berät Sie zu allen Fragen, wie z. B. Bewerbungen um einen Praktikumsplatz, Anmeldung des Grundpraktikums sowie Voraussetzungen und Inhalte. Prüfungsverantwortlich ist das Institut für Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik.
Das Grundpraktikum entspricht in Aufbau und Umfang dem Modul „Praxisphase I“, so dass in diesem Modul Studierende der neuen Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2023/24 und der alten Prüfungsordnung zusammen kommen. Sie finden das Modul in TUCaN unter beiden Bezeichnungen.
Praktikums- und Bewerbungszeiten
SoSe 2023
Bewerbungszeitraum: 01.03. – 30.04.2023
Platzvergabe bis: 21.07.2023
Praktikumszeitraum: 04.09. – 06.10.2023
WiSe 2023/24
Bewerbungszeitraum: 16.10. – 5.11.2023
Platzvergabe bis: 09.02.2024
Praktikumszeitraum: 12./13.02. (aufgrund von Rosenmontag) – 15.03.2024
Die Bewerbungen sind innerhalb der ersten zwei Semesterwochen in der Praktikumsbörse MatorixMatch einzustellen.
Im Studiengang Lehramt an Gymnasien (LaG) wird das Grundpraktikum in der Regel vom ersten bis dritten Semester absolviert. Das Modul ist in drei Abschnitte aufgeteilt, welche chronologisch aufeinander aufbauen: Vorbereitungsseminar 1.1 (Semester 1), fünfwöchiges Blockpraktikum am Lernort Schule 1.2 (vorlesungsfreie Zeit) sowie Nachbereitungsseminar 1.3 (Semester 2). Die Veranstaltungen können nicht parallel studiert werden. Planen Sie hier also mindestens zwei Semester ein. Voraussetzung für die Teilnahme am Grundpraktikum gibt es keine mehr. Ein Orientierungspraktikum ist laut Prüfungsordnung 2023 nicht mehr nötig, es wird jedoch weiterhin empfohlen. .
Die Bewerbungen um die Praktikumsplätze im Rahmen des Grundpraktikums wird zentral über die Online-Praktikumsbörse MatorixMatch des Zentrums für Lehrerbildung organisiert. Hier können Sie sich über mögliche Praktikumsschulen und -plätze informieren sowie ihre Unterlagen einreichen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team der Praxisphasenkoordination.
Modulverantwortliche | Raum | Tel. | |
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Catherine Janssen | S1|13 Raum 14 | +49 6151 16-23962 | catherine.janssen@tu-… |
Thomas Sommer | S1|13 Raum 14 | +49 6151 16-23962 | thomas.sommer@tu-… |
Einführung des Praxissemesters
Das Praxissemester findet in der der zweiten Studienhälfte, d. h. ab dem sechsten Fachsemester statt. Im Praxissemester verfolgen Sie in der Schulphase Ihre beiden Fächer parallel. Daher sind auch die Vorbereitungsseminare der beiden Fächer parallel im selben Sommersemester zu belegen.
Das Praxissemester wird erstmals ab dem Sommersemester 2025 angeboten. Studierende, die aufgrund eines Wechsels der Prüfungsordnung schon früher Lehrveranstaltungen des Praxissemesters belegen wollen oder die schon Teile der Praxisphase III absolviert haben, wenden sich bitte an die Praxisphasenkoordination.