Im Lehramt sind für die Verwaltung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen vier Studienbüros zuständig. Das Studienbüro Lehramt verwaltet den Vernetzungsbereich, das Praxissemester und sämtliche fachübergreifenden Anliegen zur Studienorganisation.

Das Studienbüro Humanwissenschaften ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Anliegen rund um die Bildungswissenschaften (einschließlich der Module Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung und Medienpädagogik im Vernetzungsbereich). Ihre Fächer werden jeweils von den Studienbüros des anbietenden Fachbereichs verwaltet.

Wichtiger Hinweis für die Kommunikation mit dem Studienbüro

Bitte nutzen Sie für die elektronische Kommunikation mit uns ausschließlich Ihre studentische Email-Adresse und teilen Sie uns immer Ihre Matrikelnummer mit. So können der Datenschutz und eine schnelle Bearbeitung gewährleistet werden.

Sprechzeiten:

Dienstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

  • Bitte beachten Sie folgende Terminänderungen:
    • die Sprechstunde am Dienstag, den 22.04.2025 findet von 10:00 – 12:00 Uhr statt
    • die Sprechstunde am Mittwoch, den 23.04.2025 fällt aus
    • die Sprechstunde am Dienstag, den 03.06.2025 findet von 10:00-12:00 Uhr statt

Wir unterstützen Sie im Lehramt an Gymnasien bei folgenden Anliegen:

Im MINT-orientierten Vernetzungsbereich erwerben Sie interdisziplinäre, naturwissenschaftlich-technische Kompetenzen, die Sie beispielsweise befähigen fachübergreifende Unterrichtsprojekte zu planen. Je nachdem, ob Sie bei Ihrer Fächerwahl mindestens ein MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie) belegen oder ausschließlich nicht-MINT-Fächer (Philosophie & Ethik, Deutsch, Geschichte, Sport) studieren, variieren die Module, die Sie im Vernetzungsbereich absolvieren. Die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten und genaue Erläuterung der einzelnen Module je nach Fächerkombination unterteilt nach Pflicht- und Wahlpflichtbereich finden Sie hier.

Das Studienbüro Lehramt trägt gemäß Ihrer Fächerkombination den Vernetzungsbereich in TUCaN für Sie ein, damit die für Sie relevanten Module freigeschaltet werden. (Sollten Sie einmal keine Module zur Wahl angezeigt bekommen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.) Darüber hinaus sind wir für die prüfungsrechtliche Verwaltung des nicht-bildungswissenschaftlichen Anteils des Vernetzungsbereich zuständig. Dazu zählen nachträgliche An- und Abmeldungen zu Prüfungen, Eintragungen von Krankmeldungen an Prüfungsterminen (bitte beachten Sie hier die Fristen!), Beratung nach zweimaligem Nichtbestehen einer Fachprüfung (Doppel-5-Prozess), etc.

Das Praxissemester findet in der zweiten Studienhälfte statt und erstreckt sich über zwei Semester, wobei es nur im Sommersemester begonnen werden kann. Das Modul Praxissemester besteht aus insgesamt fünf Lehrveranstaltungen: Die „Bildungswissenschaftlichen Vorbereitung“ sowie die „fachdidaktischen Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen“ der zwei Studienfächer sowie einer Schulphase. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse. Weitere Informationen zum Aufbau und Ablauf des Praxissemesters finden Sie hier .

Das Studienbüro Lehramt ist für die prüfungsrechtliche Verwaltung des Praxissemesters zuständig sowie für die Zuteilung der Praktikumsplätze an den Schulen. Hierfür registrieren Sie sich bitte auf der Plattform MatorixMatch . Die Lehrveranstaltungen der Fächer und der Bildungswissenschaften werden von den Studienbüros der Fachbereiche in TUCaN verwaltet.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nach erfolgreichem Abschluss des Praxissemesters eine automatische Anmeldung zum „Signalmodul Praxissemester“ erfolgt. Dies hat für Sie keine weitere Bewandtnis und wird auch nicht in Ihrer Leistungsübersicht erscheinen. Dieser Zusatz dient uns lediglich als Hinweis für die korrekte technische Verbuchung.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Praxissemester an Caroline Scherer

Das Studienbüro Lehramt übernimmt als Aufgabe die Koordination Schulpraxis und organisiert Ihre Praktikumsplätze in

  • Praxisphase I (PO 2017),
  • Grundpraktikum & Praxissmester (PO 2023) über die Plattform MatorixMatch

Die Bestätigung Ihrer Nachweise über die absolvierte Schulphase in Praxisphase I (PO 2017) bzw. im Grundpraktikum und Praxissemester (PO 2023) erhalten Sie ebenfalls am Studienbüro Lehramt. Wenden Sie sich bitte an Caroline Scherer

Wir stellen Ihnen die finale Leistungsübersicht aus, die Sie für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen (Synonym: Erste Staatsprüfung) benötigen. Um diese auszustellen, müssen alle studienrelevanten Leistungen eingetragen und insgesamt 240 CP erreicht sein. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Leistungen sowie die Rücksprache mit den Studienbüros der Fächer ggf. etwas Zeit in Anspruch nimmt. Planen Sie daher bitte ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit ein.

Nach Benachrichtigung können Sie die Leistungsübersicht im Rahmen unserer Sprechzeiten gegen Vorlage eines Ausweises abholen. In begründeten Ausnahmen ist eine Zusendung per Post ebenfalls möglich. Bitte senden Sie uns hierzu einen frankierten Rückumschlag in DIN A4 zu.

Die Technische Universität möchte schwangere und stillende Frauen sowie deren (ungeborene) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren schützen und die Mütter bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass Studentinnen ihre Schwangerschaft mitteilen. Nur dann können alle evtl. notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen und Nachteile im Studium und bei Prüfungen weitestmöglich vermieden werden.

Das Studienbüro Lehramt ist die zentrale Anlaufstelle für schwangere und stillende Studentinnen im Studiengang Lehramt an Gymnasien: Wir führen individuelle Beratungen durch und besprechen dabei mit Ihnen, welche Rechte und welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Ihren Studienverlauf ggf. anpassen können und welche weiteren Anlaufstellen es an der Technischen Universität gibt. Außerdem füllen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Unterlagen aus, die wir im Anschluss an den Arbeitsschutz und – mit ihrem Einverständnis – an die betroffenen Fachbereiche weitergeben. Unser Ziel dabei ist es, Sie und Ihr Kind zu schützen und Sie bei der Fortführung Ihres Studiums bestmöglich zu unterstützen. Um ein individuelles Beratungsgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns einfach unter studienbuero@zfl.tu-darmstadt.de.

Bitte denken Sie daran, zum Beratungstermin einen Nachweis Ihrer Schwangerschaft mitzubringen, aus dem der errechnete Entbindungstermin hervorgeht (z.B. Mutterpass oder ärztliches Attest).

Mehr Informationen zum Mutterschutz sowie alle Informationen und Unterlagen können Sie sich im Vorfeld der Beratung bereits hier genauer ansehen.

Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Studium mit Kind finden Sie auch bei der Servicestelle Familie und der Servicestelle Teilzeitstudium und Studieren mit Kind

Wenn Sie sich für einen Prüfungsordnungswechsel auf die neueste Ordnung im Lehramt an Gymnasien entscheiden, so sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Der PO-Wechsel-Antrag muss jeweils zum 31.01./31.07. eines Jahres für das Folgesemester eingereicht werden.
  • Der Antrag ist nur in Zusammenhang mit dem Beratungsprotokoll aus der ZfL Peer-Beratung gültig. In der Peer-Beratung wird ausführlich mit Ihnen besprochen, welche Auswirkungen der PO-Wechsel auf Ihren weiteren Studienverlauf hat.

Wir bearbeiten Ihren Antrag und leiten diesen an das Studierendensekretariat sowie die zuständigen Studienbüros Ihrer Fächer weiter. Dort werden Ihre bisher erbrachten Leistungen auf die neue Ordnung umgezogen, ebenso wird der Vernetzungbereich neu gesetzt. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail. Der PO-Wechsel ist damit vollzogen und Sie können Ihr Studium auf der neuen Ordnung fortführen.

Mehr Informationen zum PO-Wechsel finden Sie hier .

Sie können Ihre extern und/oder Ihre an der TU Darmstadt erbrachten Leistungen für das LaG-Studium anrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass es je nachdem, ob Sie eine extern oder eine intern erbrachte Studienleistung anrechnen lassen möchten, unterschiedliche Vorgehensweisen gibt.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier .

Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihrer Schulpraktika wenden Sie sich bitte an Dr. Ruth Maria Mell.

Bei einem Wechsel der Universität wird meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die beinhaltet, dass Sie als Studierende:r gemäß 13 II i.V.m. § 33 APB Prüfungsanspruch haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit einer erweiterten Leistungsübersicht bei uns im Studienbüro Lehramt.

Ab dem 1.04.2025 können Sie zentral am Studienbüro Lehramt einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Diesen können Sie formlos, schriftlich per E-Mail an studienbuero@zfl.tu-darmstadt.de richten. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein fachärztliches Attest anzufügen. Das Attest muss sowohl Auskunft über die Dauer des Nachteilsausgleiches (befristet für ein Semester oder unbefristet für die gesamte Studiendauer) geben als auch eine Empfehlung über die Art des Nachteilsausgleiches enthalten. Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst zu Beginn eines Semesters gestellt werden (§ 24 Abs. 1 APB (wird in neuem Tab geöffnet)). Das Studienbüro Lehramt prüft den Antrag auf Vollständigkeit und entscheidet über die Gewährung des Nachteilsausgleiches. Die Ausgestaltung klären Sie in Rücksprache mit Ihren Prüfenden und Ihrem zuständigen Studienbüro.

Bei Fragen vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

BAföG: Wir sind zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5). Bitte beachten Sie, dass Sie uns die aktuellste Version des Formblatts vorausgefüllt zukommen lassen.

KfW: Wir sind zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen für Studienkredite, wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.

Allgemeine Informationen zu Studienkrediten erhalten Sie beim Studierendenwerk Darmstadt.

Abschlussverbuchung

Wir verwalten für Sie Ihre zusätzlichen Leistungen in TUCaN.

Wir unterstützen Sie im Lehramt an beruflichen Schulen bei folgenden Anliegen:

  • Organisation der Praktikumsplätze im SPS I über die Plattform MatorixMatch
  • Nachweis über das SPS I

Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihrer Schulpraktika wenden Sie sich bitte an Dr. Ruth Maria Mell.

Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung, die Beamt:innen ab dem Ruhestandsbeginn gewährt wird. Dafür müssen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen – etwa ein Nachweis darüber, dass eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet worden ist. Hierzu zählen neben den Dienstzeiten im Beamtenverhältnis u.a. auch Ausbildungs-, Hochschul-, und praktische Ausbildungszeiten von bis zu drei Jahren (§§ 10-12, 18 HBeamtVG). Im Studienbüro Lehramt kann hierfür der Nachweis über die anrechnungsfähigen Zeiten aufgrund von Studium, Studienvoraussetzungen und studienbedingter Praktika ausgestellt werden.