Ergänzungsstudium Lehramt

Wenn Sie Ihre Lehrbefähigung um ein zusätzliches Fach erweitern oder bereits während Ihres Lehramtsstudiums ein drittes Unterrichtsfach studieren möchten, dann können Sie dies im Rahmen des Ergänzungsstudiengangs Lehramt an der TU Darmstadt realisieren.

Ergänzungsstudium Lehramt

Für den Ergänzungsstudiengang Lehramt können sie an der Technischen Universität Darmstadt aus einem großen Fächerangebot wählen. Derzeit können Sie sich an der TU für die Erweiterungsprüfung in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Geschichte, Informatik, Mathematik, Philosophie/Ethik, Physik und Sport vorbereiten. Im Rahmen des Studiums erbringen Sie die im Hessischen Lehrerbildungsgesetz geforderten weiteren Studien und können sich nach Abschluss des Studiums zur Erweiterungsprüfung nach § 33 HLbG bei den Prüfungsstellen der Lehrkräfteakademie Hessen anmelden. Studieninteressierte müssen die Erste Staatsprüfung für das Lehramt oder einen äquivalenten Abschluss (z.B. Master of Education) vorweisen oder aber parallel in ein Lehramtsstudium immatrikuliert (Lehramt an Gymnasien bzw. Lehramt an beruflichen Schulen mit Abschluss B.Ed. oder M.Ed.) sein, um sich in den Ergänzungsstudiengang Lehramt einschreiben zu können. Informationen zur Zulassung, zu den Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Fächern und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Studierendenservice.

Für die Verwaltung aller Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums sind die Studienbüros der Fachbereiche zuständig, die das von den Studierenden gewählte Fach anbieten:

Die Verantwortung für die Erweiterungsprüfung liegt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Für die Anmeldung und Durchführung der Erweiterungsprüfung, eine diesbezügliche Beratung sowie die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfungsstelle Darmstadt. Sollten Sie einen Abschluss im Lehramt an beruflichen Schulen vorweisen bzw. anstreben wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Prüfungsstelle, Herrn Rupprecht.

Studienordnungen Ergänzungsstudium Lehramt

Gültigkeit haben die in der Satzungsbeilage der TU Darmstadt jeweils veröffentlichten Ordnungen.

Studiengangsunterlagen des Ergänzungsstudiengangs Lehramt werden ab Satzungsbeilage 2019-II auf dieser Seite Des Dez II gelistet.

Wechsel der Studienordnung

Sofern für ihr Fach aktualisierte Prüfungsordnungen vorliegen, sind PO-Wechsel unabhängig von ihrem weiteren Lehramtsstudium (LaG oder LaB) möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die jeweils zuständigen Studienfachberater*innen sowie das Studienbüro des für das Fach verantwortlichen Fachbereichs.

Ein Antrag auf PO-Wechsel muss für einen Wechsel zum Wintersemester bis zum 15.06. eines Jahres sowie für einen Wechsel zum Sommersemester bis zum 15. Nov. eines Jahres eingereicht werden.

Zum Wintersemester 2020/21 tritt für die Fächer Deutsch, Geschichte und Philosophie/Ethik im Ergänzungsstudium Lehramt eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft.

Im Zuge der Einführung der aktualisierten Ordnungen der Fächer läuft gemäß § 38a Abs. 1 APB das Studienangebot und damit verbunden auch das Prüfungsangebot für die vorherigen Ordnungen der Fächer aus. Das Studienangebot der Fächer Deutsch, Geschichte sowie Philosophie/Ethik im Studiengang Ergänzungsstudium Lehramt (PO 2018 bzw. 2019) endet am 31. März 2026.

Studierende, die aktuell noch in einer alten Prüfungsordnung eingeschrieben sind, können einen PO-Wechsel in die neue Ordnung beantragen. Bitte informieren Sie sich über unsere Website und den Fachbereich sehr gründlich über einen möglichen PO-Wechsel. Für viele Studierende der alten Ordnungen kann ein PO-Wechsel sinnvoll sein, doch ein Wechsel geschieht nicht automatisch. Sie müssen sich aktiv für einen Wechsel entscheiden.

Die entsprechenden Äquivalenzlisten finden Sie auf dieser Seite unter Ihrer jeweiligen Studienordnung. Diesen können Sie entnehmen, welche Ihrer bereits erbrachten Leistungen bei einem Wechsel anerkannt werden.

Sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen wenden Sie sich für Fragen rund um einen PO-Wechsel bitte direkt an das Studienbüro des FB 02 sowie für Fragen zu Veränderungen in den Fächern an die zuständigen Studienfachberaterinnen und -fachberater . Der PO-Wechsel ist direkt im Fachbereich zu beantragen (Link).

Wichtig: Mit dem Antrag zum PO-Wechsel geben Sie eine einmalige, verbindliche und für den Rest Ihres Studiums gültige Erklärung darüber ab, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln wollen.

Ein PO-Wechsel ist jederzeit möglich. Der Antrag für eine Wechsel zum Wintersemester ist jedoch bis zum 15. Juni und für einen Wechsel zum Sommersemester bis zum 15. November eines Jahres im Fachbereich zu beantragen.