Studienbüro Lehramt

Ab Januar 2024 verwaltet das ZfL das Studienbüro Lehramt. Durch die Veränderungen des Lehramtsstudiums an Gymnasien und damit immer mehr fachübergreifenden Aufgaben in der Administration, die sonst an verschiedenen Stellen (im ZfL) verantwortet wurden, werden jetzt gebündelt im Studienbüro Lehramt für Sie bearbeitet.

Wir unterstützen Sie im Lehramt an Gymnasien bei folgenden Anliegen:

  • Setzen des Vernetzungsbereichs; d. h. je nach Fächerkombination (MINT/Nicht-MINT) werden Sie von uns einem Vernetzungsbereich zugeordnet
  • Prüfungsrechtliche Verwaltung des nicht-bildungswissenschaftlichen Anteils des Vernetzungsbereich: Versäumte Anmeldungen, Krankmeldungen, Beratung nach zweimaligem Nichtbestehen einer Fachprüfung (Doppel-5-Prozess), etc.

Details folgen.

  • Organistion der Praktikumsplätze in Praxisphase I (2017), Grundpraktikum & Praxissmester (2023) über die Plattform MatorixMatch
  • Nachweise über die Praxisphase I (2017), Grundpraktikum & Praxissemester (2023)

Wir stellen Ihnen die finale Leistungsübersicht aus, die Sie für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen benötigen. Um diese auszustellen, müssen alle studienrelevanten Leistungen eingetragen und insgesamt 240 CP erreicht sein. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Leistungen sowie die Rücksprache mit den Studienbüros der Fächer ggf. etwas Zeit in Anspruch nimmt. Planen Sie daher bitte ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit ein.

Details folgen.

  • Annahme PO-Wechsel-Antrag jeweils zum 31.01./31.07. eines Jahres für das Folgesemester (inkl. Beratungsprotokoll zum PO-Wechsel durch ZfL-Studienberatung)
  • Bearbeitung und Weitergabe des Antrags an das Studierendensekretariat und die Studienbüros der Fächer
  • Übertragung der Leistungen aus dem Vernetzungsbereich in die neue Ordnung; erneute Freigabe des Vernetzungsbereichs
  • Rückmeldung über vollzogenen PO-Wechsel an die Studierenden

Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihrer Schulpraktika wenden Sie sich bitte an Dr. Ruth Maria Mell.

Bei einem Wechsel der Universität wird meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die beinhaltet, dass Sie als Studierende:r gemäß 13 II i.V.m. § 33 APB Prüfungsanspruch haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit einer erweiterten Leistungsübersicht bei uns im Studienbüro Lehramt.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie zukünftig zentral beim Studienbüro Lehramt einreichen. Dieser bedarf neben dem Formular ein ärztliches Attest. Das Attest muss in jedem Fall Auskunft über die Dauer des Nachteilsausgleiches (befristet/unbefristet) geben als auch eine Empfehlung über die Art des Nachteilsausgleiches enthalten.

Der Antrag wird dann zunächst im Studienbüro Lehramt geprüft, die Details des Nachteilsausgleiches werden dann im jeweils zuständigen Studienbüro des Faches geklärt.

BaföG: Wir sind zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5). Bitte beachten Sie, dass Sie uns die aktuellste Version des Formblatts vorausgefüllt zukommen lassen.

KfW: Details folgen.

Abschlussverbuchung

Wir verwalten für Sie Ihre zusätzlichen Leistungen in TUCaN.

Wir unterstützen Sie im Lehramt an beruflichen Schulen bei folgenden Anliegen:

  • Organistion der Praktikumsplätze im SPS I über die Plattform MatorixMatch
  • Nachweis über das SPS I

Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihrer Schulpraktika wenden Sie sich bitte an Dr. Ruth Maria Mell.

Sprechstunde

Dienstags 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwochs 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags 10:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung