Die Verantwortung für die Erste Staatsprüfung liegt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Für diese Aufgabe hat diese fünf Prüfungsstellen an den jeweiligen Standorten der hessischen Universitäten eingerichtet. Den Prüfungsstellen obliegen Organisation, Durchführung und Evaluation der Ersten Staatsprüfung sowie die damit verbundene Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
- Informationen zur Ersten Staatsprüfung und Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Homepage der Prüfungsstelle Darmstadt und in der folgenden Präsentation (ohne Gewähr) (wird in neuem Tab geöffnet) .
Informationen zu fachspezifischen Modalitäten der Ersten Staatsprüfung (Orientierungspapiere) finden Sie unter Studienordnungen .
Hinweis: Neben der Ersten Staatsprüfung ist die Hessische Lehrkräfteakademie auch für die Anerkennung des Betriebspraktikums zuständig.
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Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium an die Technische Universität in Darmstadt beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung ihrer bereits an der TU Darmstadt erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Darmstadt stellen. Übersicht Anerkennungsverfahren:
Studierende, die bereits im Lehramtsstudium an der TU Darmstadt immatrikuliert sind UND sich Studienleistungen anerkennen lassen möchten, die an der TU Darmstadt erbracht wurden, füllen bitte den Antrag auf Anrechnung der Prüfungsstelle Darmstadt aus und geben diesen zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung im zuständigen Fachbereich, in dem die Anerkennung erfolgen soll (Hochschulexpert*in) bzw. der Geschäftsstelle des ZfL für Anerkennungen im Vernetzungsbereich zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung ab. Die im Antragsformular aufgeführten Anlagen müssen Sie in diesem Fall nicht beifügen, da die anzuerkennenden Leistungen an der TU Darmstadt erbracht wurden. (Einstieg im Anerkennungsprozess bei Schritt 3).
Prüfungsleistungen werden auf Modulbausteine oder Module angerechnet, wenn keine wesentlichen Unterschiede mit den Anforderungen und den vermittelten Kompetenzen der Leistungen im Rahmen eines entsprechenden Studiums an der TU Darmstadt bestehen (Vgl. § 16 APB, TU Darmstadt).
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Prüfungskommission werden Sie im Falle einer Empfehlung der Anerkennung gebeten die entsprechenden Unterlagen (Anerkennungsempfehlung), die Sie von uns erhalten, in der Prüfungsstelle Darmstadt der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen. Ein Anrechnungsbescheid wird dann durch die Prüfungsstelle Darmstadt erstellt und an das jeweils zuständige Studienbüro bzw. ZfL (Vernetzungsbereich), zur Übertragung der Leistungen in TUCaN verschickt.
Für die Verwaltung aller Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums sind die Studienbüros der Fachbereiche zuständig, die das von den Studierenden gewählte Fach anbieten.
- Grundwissenschaften, alle Studierende (FB 03, Humanwissenschaften)
- Biologie (FB 10, Biologie)
- Chemie (FB 07, Chemie)
- Deutsch (FB 02, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften)
- Geschichte (FB 02, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften)
- Informatik (FB 20, Informatik)
- Mathematik (FB 04, Mathematik)
- Philosophie/Ethik (FB 02, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften)
- Physik (FB 05, Physik)
- Politik und Wirtschaft (FB 02, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften)
- Sport (FB 03, Humanwissenschaften)
- Vernetzungsbereich (Zentrum für Lehrerbildung)
Geschäftsstelle ZfL – Vernetzungsbereich LaG 2017
Das Zentrum für Lehrerbildung ist ihr Ansprechpartner bei Fragen, Problemen, Anträgen zum Vernetzungsbereich, ausschließlich der Module der Grundwissenschaften. Dies gilt auch, wenn Sie ein Fach im Studium wechseln, da dies Auswirkungen auf den Vernetzungsbereich haben kann.
Die Module der Grundwissenschaften 03-01-4007 „Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung“ sowie 03-01-4008 „Medienpädagogik“, werden ausschließlich vom Studienbüro im Fachbereich Humanwissenschaften verwaltet und betreut.
Häufige Fragen rund um den Vernetzungsbereich im Studiengang LaG 2017
Die Person muss erneut den Vernetzungsbereich studieren, so dass dieser wieder zum Abschluss kommt.
Das Modul Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus kann nicht mit dem Fach Informatik kombiniert werden, das Modul Körper und Bewegung – biomechanische und anatomisch-physiologische Aspekte kann nicht mit dem Fach Sport kombiniert werden und das Modul Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften kann nicht mit dem Fach Deutsch kombiniert werden.
Der Vernetzungsbereich „LaG 2017 Vernetzungsbereich“ besteht aus einem Wahlknoten (je nachdem, ob der MINT-Vernetzungsbereich oder der Nicht-MINT-Vernetzungsbereich studiert werden muss), ohne dass Wahlfristen gesetzt werden, so dass sich die Studierenden nicht selbst einwählen können/müssen. Das Zentrum für Lehrerbildung setzt den entsprechenden Vernetzungsbereich. Dadurch werden die Studierenden auf das richtige Pflichtmodul zur Anmeldung gelenkt. Der Wahlpflichtbereich ist ein eigener Bereich unter dem „LaG 2017 Vernetzungsbereich“, in der sich die Studierenden für ein Modul ihrer Wahl entscheiden. § 30 (6) der APB der TU Darmstadt ist dort technisch unterstützt und es ist technisch hinterlegt, welche Module nach welchen Kriterien belegt bzw. nicht belegt werden dürfen.
Die beiden Pflichtmodule der Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich sind im Bereich „LaG 2017 Grundwissenschaften“ unter einer eigenen Überschrift „Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich (Pflicht)“ modelliert.
Das Zentrum für Lehrerbildung ist für die Zuordnung des korrekten Pflichtbereichs im Vernetzungsbereich zuständig. Je nachdem, ob ein Studierender mindestens ein MINTfach (Pflichtmodul: Mathematik als gemeinsame Sprache der Naturwissenschaften) oder kein MINTfach (Pflichtmodul: Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus) in seinem LaG-Studiengang belegt, wird der Pflichtbereich des Vernetzungsbereichs vom ZfL in TUCaN gesetzt.
Die Informationen sind in den Studienordnungen veröffentlicht sowie in der Satzungsbeilage 2017_II ab Seite 167.
In TUCaN erscheint folgender Text bei der Anmeldung von Modulen oder Veranstaltungen aus dem Vernetzungsbereich:
Bei Fragen, Problemen, Anträgen,… zum Vernetzungsbereich wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung
. Dies gilt auch, wenn Sie ein Fach im Studium wechseln, da all dies Auswirkungen auf den Vernetzungsbereich haben kann.
Die Module der Grundwissenschaften 03-01-4007 „Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung“ sowie 03-01-4008 „Medienpädagogik“, werden ausschließlich vom Studienbüro im FB Humanwissenschaften verwaltet und betreut.
Bitte beachten Sie vor dem Anmelden der Module im Vernetzungsbereich die verschiedenen Ausschlusskriterien und wichtigen Hinweise:
Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich:
- Wenn Sie in Ihrem Studium „Lehramt am Gymnasium“ (LaG) mindestens ein MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Chemie, Physik, Biologie) studieren, dann müssen Sie im Pflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Mathematik als gemeinsame Sprache der Naturwissenschaften“ belegen und dürfen dies nicht im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches belegen.
- Wenn Sie in Ihrem LaG-Studium kein MINT-Fach studieren, dann müssen Sie im Pflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus“ belegen und dürfen dies nicht im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches belegen.
Wahlpflichtbereich:
- Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Informatik ist, dann dürfen Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus“ nicht belegen.
- Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Sport ist, dann dürfen Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Körper und Bewegung“ nicht belegen.
- Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Deutsch ist, und Sie im Curriculum dieses Faches sich für das Modul „Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften“ in der Didaktik-Vertiefung entschieden haben, dann können Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften“ nicht mehr belegen.
Zusammenfassung:
- Sie müssen 2 Module à 5 CP des Vernetzungsbereiches in den Grundwissenschaften anmelden.
- Sie müssen 1 Modul à 5 CP im Pflichtbereich hier im Vernetzungsbereich anmelden.
- Sie müssen 1 Modul à 5 CP im Wahlpflichtbereich hier im Vernetzungsbereich anmelden.
Der unscheinbare Link über diesem Text führt zu den Anmeldemöglichkeiten hier im Vernetzungsbereich.
Es gilt § 30 (6) der APB der TU Darmstadt. Ein Modulwechsel ist in diesem Bereich uneingeschränkt möglich.
Anträge im Kontext des Vernetzungsbereichs richten Sie bitte an das Zentrum für Lehrerbildung, ausschließlich der Module der Grundwissenschaften. Für Anträge im Zusammenhang mit den Modulen 03-01-4007 „Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung“ sowie 03-01-4008 „Medienpädagogik“ ist die Prüfungskommission der Grundwissenschaften im FB 03 zuständig.
Das Studien- und Prüfungsangebot für alle Prüfungsordnungen im Lehramt an Gymnasien VOR dem Jahr 2017 läuft am 31.03.2023 aus.
Zum 1. Oktober 2017 sind neue Prüfungsordnungen für den Studiengang Lehramt an Gymnasien in Kraft getreten. Das Studien- und Prüfungsangebot für alle alten Prüfungsordnungen (Inkrafttreten vor dem 01.10.2017) läuft daher zum 31.03.2023 aus.
Studierende, die aktuell noch in einer alten Prüfungsordnung eingeschrieben sind, können einen PO-Wechsel in die neue Ordnung bis zum 31.03.2023 jederzeit beantragen. Nutzen Sie dazu das Formular Erklärung zum PO-Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) . Alle weiteren Informationen zum PO-Wechsel sowie die Äquivalenzlisten zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen finden Sie unter Studienordnungen .
Ab dem Sommersemester 2019 ist ein Fachwechsel innerhalb der alten Prüfungsordnung nur noch in ein höheres Fachsemester möglich. Bei einem Fachwechsel in das erste Fachsemester wechseln Sie in die neue Prüfungsordnung.
Studierende des Fachs Politik und Wirtschaft sind derzeit nicht betroffen. Für dieses Fach besteht aktuell auch über den 31.03.2023 hinaus ein Studien- und Prüfungsangebot.
Bei allen Fragen zum PO-Wechsel steht Ihnen das Team der Studienberatung des ZfL gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Thema: Auslaufendes Studien- und Prüfungsangebot für alte Prüfungsordnungen im Lehramt an Gymnasien
Betroffen ist das Studienangebot der Fächer bzw. der Grundwissenschaften, in denen zum Wintersemester 2017/2018 eine neue Ordnung in Kraft getreten ist (01.10.2017, Satzungsbeilage 2017-II):
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Geschichte
- Informatik
- Mathematik
- Philosophie/Ethik
- Physik
- Sport
- Grundwissenschaften
Im Fach Politik und Wirtschaft ist zum 01.10.2017 keine neue Prüfungsordnung in Kraft getreten. Eine Rückmeldung ist aktuell auch nach dem 31.03.2023 möglich. Ein Studien- und Prüfungsangebot besteht nur für das Fach Politik und Wirtschaft, jedoch nicht für die Grundwissenschaften und Ihr zweites bzw. drittes Fach (vgl. Ausführungen zum Auslaufen des Studienangebots LaG).
Die rechtliche Basis für das Auslaufen des Studienangebots ist § 38 a der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt:
§38 a Änderung der Ordnung eines Studiengangs, Schließung eines Studiengangs
(1) Tritt eine neue Ordnung eines Studiengangs in Kraft, führen Studierende den begonnenen Studiengang nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende. Das bestehende Modulangebot läuft sukzessive mit der Regelstudienzeit der letzten unter Gültigkeit der vorhergehenden Ordnung immatrikulierter Studierenden aus. Soweit kein Modulangebot mehr besteht werden Äquivalenzlisten für Module und Prüfungsleistungen erstellt und den im alten Studiengang verbliebenen Studierenden für zwei weitere Semester gemäß § 16 anzuerkennende Prüfungsleistungen im Rahmen der Module des neuen Studiengangs angeboten. Das neue Modulangebot wird ebenfalls sukzessive semesterweise nach In-Kraft-Treten der neuen Ordnung eingeführt.
Letztmalig wurden im Wintersemester 2016/2017 Studierende in das 1. Fachsemester neu in den Studiengang Lehramt an Gymnasien (alte Ordnungen) eingeschrieben. Nach Berücksichtigung der Regelstudienzeit von neun Semestern sowie einer Übergangszeit von zwei Semestern gemäß § 38 a Abs. 1 APB endet das Studienangebot mit dem Wintersemester 2021/2022 zum 31.03.2022. Mit Beschluss des ZfL vom 9. Juli 2018 (54. ZfL Sitzung) wird die Karenzzeit/Übergangszeit um zwei weitere Semester erhöht, so dass das Studienangebot mit dem Wintersemester 2022/2023 zum 31.03.2023 endet.
Mit Ablauf des Wintersemesters 2022/2023. Ab dem 01.04.2023 steht kein Studien- und Prüfungsangebot mehr zur Verfügung.
Eine Rückmeldung für Studierende, die in einer Prüfungsordnung von vor dem 01.10.2017 eingeschrieben sind, ist auch nach dem 31.03.2023 möglich, z. B. zum Anfertigen der Wissenschaftlichen Hausarbeit oder zum Ablegen der Ersten Staatsprüfung. Die Immatrikulation ist jedoch keine Voraussetzung für die Anfertigung der Abschlussarbeit und nicht zur Anmeldung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung notwendig. Ab dem 01.04.2023 wird allerdings kein Studien‐ und Prüfungsangebot gemäß der Ordnungen, die vor dem 01.10.2017 in Kraft getreten sind, mehr zur Verfügung stehen!
Eine Rückmeldung innerhalb der alten Prüfungsordnungen ist auch zum 01.04.2023 noch möglich, z. B. zum Anfertigen der Wissenschaftlichen Hausarbeit oder zum Ablegen der Ersten Staatsprüfung. Die Immatrikulation ist jedoch keine Voraussetzung für die Anfertigung der Abschlussarbeit und nicht zur Anmeldung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung notwendig. Falls Ihnen zum 31.03.2023 noch Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, können Sie einen PO-Wechsel in die dann jeweils gültige Prüfungsordnung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Anträge zum PO-Wechsel gesammelt zum 31. Januar bzw. 31. Juli eines jeden Jahres umgesetzt werden.
Eine Rückmeldung innerhalb der alten Prüfungsordnungen ist auch zum 01.04.2023 noch möglich, z. B. zum Anfertigen der Wissenschaftlichen Hausarbeit oder zum Ablegen der Ersten Staatsprüfung. Die Immatrikulation ist jedoch keine Voraussetzung für die Anfertigung der Abschlussarbeit und nicht zur Anmeldung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung notwendig.
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Die Entscheidung, ob und wann ein PO-Wechsel beantragt wird, liegt bei der/dem Studierenden. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf einen PO-Wechsel spätestens zum 31.03.2023 erfolgen muss. Oft ist eine frühzeitige Beantragung eines PO-Wechsels sinnvoll. Es wird jedoch eine individuelle und spezifische Beratung empfohlen, bevor die Entscheidung getroffen wird, welcher Zeitpunkt für die bzw. den Studierenden sinnvoll sein kann.
Studierende der alten Prüfungsordnungen (Inkrafttreten vor dem 01.10.2017) können zu jedem Zeitpunkt in ihrem Studium einen Antrag auf einen PO-Wechsel stellen (aktuell trifft dies nicht auf Studierende mit dem Fach Politik und Wirtschaft zu). Dieser Antrag erfolgt über die Geschäftsstelle des ZfL.
Ab dem Sommersemester 2019 sind Fachwechsel innerhalb der alten Ordnungen nur noch bei einer Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich.
Ein drittes Fach kann insofern neu aufgenommen werden, wenn eine Einschreibung in ein entsprechend höheres Fachsemester möglich ist. Soll ein drittes Fach neu, d.h. im 1. Fachsemester aufgenommen werden, erfolgt dies ab dem Sommersemester 2019 im Rahmen des Ergänzungsstudiums Lehramt .
Ein PO-Wechsel ist nur mit beiden Fächern sowie den Grundwissenschaften möglich, jedoch nicht mit einem einzelnen Fach.
Aktuell kann nur ganz oder gar nicht in die neue Prüfungsordnung gewechselt werden. Da für das Fach Politik und Wirtschaft noch die alte PO in Kraft ist und daher keine neue Prüfungsordnung besteht, ist ein PO-Wechsel derzeit ausgeschlossen.
Die Studienberatung des ZfL steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen zum Thema zur Verfügung und unterstützt Sie z. B. bei der Planung des weiteren Studienverlaufs. Zudem können sich Studierende jederzeit an die Studienfachberater*innen der Fächer wenden, um fachspezifische Fragen zu klären. Das Formular zur Beantragung eines PO-Wechsels sowie die Äquivalenzlisten zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen finden Sie unter Studienordnungen .