Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien, der mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, sind die Prüfungsstelle Darmstadt der Hessischen Lehrkräfteakademie und die Studienbüros der TU Darmstadt sowie die Geschäftsstelle des ZfL zuständig.
Alle Ansprechpartner und Kontaktinformationen finden Sie auf dieser Seite.
Elektronische Anmeldesystem zur Ersten Staatsprüfung in den Bildungswissenschaften
Für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung in den Bildungswissenschaften (ehemals Grundwissenschaften) wird am Montag, 23.9.2024 ab 9.00 Uhr (bis 1.11.2024 23:59 Uhr) ein Link zu einem elektronischen Anmeldesystem freigeschaltet.
WICHTIG!: Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung in den Bildungswissenschaften (ehemals Grundwissenschaften) an der TU Darmstadt wird zukünftig ausschließlich über dieses Anmeldesystem stattfinden, es werden keine individuellen Zusagen durch Prüfende mehr nötig sein oder akzeptiert.
Die Verantwortung für die Erste Staatsprüfung liegt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Für diese Aufgabe hat diese fünf Prüfungsstellen an den jeweiligen Standorten der hessischen Universitäten eingerichtet. Den Prüfungsstellen obliegen Organisation, Durchführung und Evaluation der Ersten Staatsprüfung sowie die damit verbundene Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Informationen zu fachspezifischen Modalitäten der Ersten Staatsprüfung (Orientierungspapiere) finden Sie unter Studienordnungen
.
Hinweis: Neben der Ersten Staatsprüfung ist die Hessische Lehrkräfteakademie auch für die Anerkennung des Betriebspraktikums zuständig.
Zugriffsgeschützter Absatz:
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Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium an die Technische Universität in Darmstadt beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung ihrer bereits an der TU Darmstadt erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Darmstadt stellen. Übersicht Anerkennungsverfahren:
Studierende, die bereits im Lehramtsstudium an der TU Darmstadt immatrikuliert sind UND sich Studienleistungen anerkennen lassen möchten, die an der TU Darmstadt erbracht wurden, füllen bitte den Antrag auf Anrechnung der Prüfungsstelle Darmstadt aus und geben diesen zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung im zuständigen Fachbereich, in dem die Anerkennung erfolgen soll (Hochschulexpert*in) bzw. der Geschäftsstelle des ZfL für Anerkennungen im Vernetzungsbereich zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung ab. Die im Antragsformular aufgeführten Anlagen müssen Sie in diesem Fall nicht beifügen, da die anzuerkennenden Leistungen an der TU Darmstadt erbracht wurden. (Einstieg im Anerkennungsprozess bei Schritt 3).
Prüfungsleistungen werden auf Modulbausteine oder Module angerechnet, wenn keine wesentlichen Unterschiede mit den Anforderungen und den vermittelten Kompetenzen der Leistungen im Rahmen eines entsprechenden Studiums an der TU Darmstadt bestehen (Vgl. § 16 APB, TU Darmstadt).
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Prüfungskommission werden Sie im Falle einer Empfehlung der Anerkennung gebeten die entsprechenden Unterlagen (Anerkennungsempfehlung), die Sie von uns erhalten, in der Prüfungsstelle Darmstadt der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen. Ein Anrechnungsbescheid wird dann durch die Prüfungsstelle Darmstadt erstellt und an das jeweils zuständige Studienbüro bzw. ZfL (Vernetzungsbereich), zur Übertragung der Leistungen in TUCaN verschickt.
Für die Verwaltung aller Prüfungen im Verlauf Ihres Studiums sind die Studienbüros der Fachbereiche zuständig, die das von den Studierenden gewählte Fach anbieten.
Geschäftsstelle ZfL: Vernetzungsbereich ( ab PO LaG 2017)
Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist ihr Ansprechpartner bei Fragen, Problemen, Anträgen (z.B. Prüfungsrücktritt) zum Vernetzungsbereich, ausschließlich der Plichtmodule der Grundwissenschaften. Dies gilt auch, wenn Sie ein Fach im Studium wechseln, da dies Auswirkungen auf den Vernetzungsbereich haben kann. Darüber hinaus ist das ZfL zuständig für die Ausstellung von Leistungsbescheinigungen für die Anmeldung zur ersten Staatsprüfung.
Die Module der Grundwissenschaften 03-01-4007 „Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung“ sowie 03-01-4008 „Medienpädagogik“, werden ausschließlich vom Studienbüro im Fachbereich Humanwissenschaften verwaltet und betreut.
Häufige Fragen rund um den Vernetzungsbereich im Studiengang LaG
Die Person muss erneut den Vernetzungsbereich studieren, so dass dieser wieder zum Abschluss kommt.
Das Modul Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus kann nicht mit dem Fach Informatik kombiniert werden, das Modul Körper und Bewegung – biomechanische und anatomisch-physiologische Aspekte kann nicht mit dem Fach Sport kombiniert werden und das Modul Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften kann nicht mit dem Fach Deutsch kombiniert werden.
Der Vernetzungsbereich „LaG 2017 und LaG 2023 Vernetzungsbereich“ besteht aus einem Wahlknoten (je nachdem, ob der MINT-Vernetzungsbereich oder der Nicht-MINT-Vernetzungsbereich studiert werden muss), ohne dass Wahlfristen gesetzt werden, so dass sich die Studierenden nicht selbst einwählen können/müssen. Das Zentrum für Lehrerbildung setzt den entsprechenden Vernetzungsbereich. Dadurch werden die Studierenden auf das richtige Pflichtmodul zur Anmeldung gelenkt. Der Wahlpflichtbereich ist ein eigener Bereich unter dem „LaG 2017 Vernetzungsbereich“ bzw. „LaG 2023 Vernetzungsbereich“, in der sich die Studierenden für ein Modul ihrer Wahl entscheiden. § 30 (6) der APB der TU Darmstadt ist dort technisch unterstützt und es ist technisch hinterlegt, welche Module nach welchen Kriterien belegt bzw. nicht belegt werden dürfen.
Die beiden Pflichtmodule der Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich sind im Bereich „LaG 2017 Grundwissenschaften“ bzw. „LaG 2023 Bildungswissenschaften“ unter einer eigenen Überschrift „Grundwissenschaften bzw. Bildungswissenschaften im Vernetzungsbereich (Pflicht)“ modelliert.
Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist für die Zuordnung des korrekten Pflichtbereichs im Vernetzungsbereich zuständig. Je nachdem, ob ein Studierender mindestens ein MINTfach (Pflichtmodul: Mathematik als gemeinsame Sprache der Naturwissenschaften) oder kein MINTfach (Pflichtmodul: Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus) in seinem LaG-Studiengang belegt, wird der Pflichtbereich des Vernetzungsbereichs vom ZfL in TUCaN gesetzt.
Die Informationen sind in den Studienordnungen
veröffentlicht sowie in der Satzungsbeilage 2017_II ab Seite 167.
In TUCaN erscheint folgender Text bei der Anmeldung von Modulen oder Veranstaltungen aus dem Vernetzungsbereich: Bei Fragen, Problemen, Anträgen,… zum Vernetzungsbereich wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung
. Dies gilt auch, wenn Sie ein Fach im Studium wechseln, da all dies Auswirkungen auf den Vernetzungsbereich haben kann.
Bitte beachten Sie vor dem Anmelden der Module im Vernetzungsbereich die verschiedenen Ausschlusskriterien und wichtigen Hinweise:
Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich:
Wenn Sie in Ihrem Studium „Lehramt am Gymnasium“ (LaG) mindestens ein MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Chemie, Physik, Biologie) studieren, dann müssen Sie im Pflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Mathematik als gemeinsame Sprache der Naturwissenschaften“ belegen und dürfen dies nicht im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches belegen.
Wenn Sie in Ihrem LaG-Studium kein MINT-Fach studieren, dann müssen Sie im Pflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus“ belegen und dürfen dies nicht im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches belegen.
Wahlpflichtbereich:
Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Informatik ist, dann dürfen Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Zentrale Ideen und Werkzeuge für MINTplus“ nicht belegen.
Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Sport ist, dann dürfen Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Körper und Bewegung“ nicht belegen.
Wenn eins der von Ihnen studierten Fächer im LaG Deutsch ist, und Sie im Curriculum dieses Faches sich für das Modul „Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften“ in der Didaktik-Vertiefung entschieden haben, dann können Sie im Wahlpflichtbereich des Vernetzungsbereiches das Modul „Digitalität als Praxis in den Geisteswissenschaften“ nicht mehr belegen.
Zusammenfassung:
Sie müssen 2 Module à 5 CP des Vernetzungsbereiches in den Grundwissenschaften anmelden.
Sie müssen 1 Modul à 5 CP im Pflichtbereich hier im Vernetzungsbereich anmelden.
Sie müssen 1 Modul à 5 CP im Wahlpflichtbereich hier im Vernetzungsbereich anmelden.
Der unscheinbare Link über diesem Text führt zu den Anmeldemöglichkeiten hier im Vernetzungsbereich.
Es gilt § 30 (6) der APB der TU Darmstadt. Ein Modulwechsel ist in diesem Bereich uneingeschränkt möglich.
Anträge im Kontext des Vernetzungsbereichs richten Sie bitte an das Zentrum für Lehrerbildung, ausschließlich der Module der Grundwissenschaften. Für Anträge im Zusammenhang mit den Modulen 03-01-4007 „Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung“ sowie 03-01-4008 „Medienpädagogik“ ist die Prüfungskommission der Grundwissenschaften im FB 03 zuständig.
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