Studienordnungen LaG

Auf dieser Seite finden Sie alle Studienordnungen aktueller und älterer Prüfungsordnungen der verschiedenen Fächer.

ab WiSe 2023/2024
ab WiSe 2023/2024
ab WiSe 2023/2024
ab WiSe 2023/204

Zum Wintersemester 2020/21 trat für die Fächer Deutsch, Geschichte und Philosophie/Ethik in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien sowie Ergänzungsstudium Lehramt eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft.

Im Zuge der Einführung der aktualisierten Ordnungen der Fächer läuft gemäß § 38a Abs. 1 APB das Studienangebot und damit verbunden auch das Prüfungsangebot für die vorherigen Ordnungen der Fächer in den o.g. Studiengängen aus. Das Studienangebot der Fächer Deutsch, Geschichte sowie Philosophie/Ethik in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien (PO 2017) sowie Ergänzungsstudium Lehramt (PO 2018 bzw. 2019) endet am 31. März 2026.

Informationen zu einem Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie auf der Website des Fachbereichs.

Bei Wechselwunsch ist ein Termin mit der Studienberatung des ZfL zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie: Mit dem Antrag zum PO-Wechsel geben Sie eine einmalige, verbindliche und für den Rest Ihres Studiums gültige Erklärung darüber ab, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln wollen.

Zum Wintersemester 2017/2018 trat für den Studiengang Lehramt an Gymnasien eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft. Das Studien- und Prüfungsangebot für alle älteren Prüfungsordnungen (Inkrafttreten vor dem 01.10.2017) lief daher zum 31.03.2023 aus. Betroffen sind alle Fächer außer Politik und Wirtschaft.

Studierende, die in einer alten Prüfungsordnung (vor 2017) eingeschrieben waren, konnten einen PO-Wechsel in die neue Ordnung beantragen. Die Frist für einen PO-Wechsel auf die 2017er Ordnung lief am 31.01.2023 aus.

Sollten Sie keinen Wechsel beantragt haben und damit noch in eine alte PO (vor 2017) eingeschrieben sein, aber noch nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen absolviert haben, setzen Sie sich bitte unbedingt mit den Studienbüros Ihrer Fächer in Verbindung, um über mögliche Ersatzleistungen zu sprechen. Bitte beachten Sie: Einen Anspruch auf das Angebot von Ersatzleistungen haben Sie nicht. Ein Wechsel in die aktuelle Prüfungsordnung 2023/2024 kann für Sie notwendig werden.

Sollten Sie einen PO-Wechsel in Erwägung ziehen, vereinbaren Sie hierzu einen Termin für eine Erstberatung in der Studienberatung des ZfL. Anschließend sind weitere Beratungen in Ihren Fächern sinnvoll. Hierfür stehen Ihnen die Studienfachberater*innen der Fächer zur Verfügung. Für Fragen zum Vernetzungsbereich wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des ZfL.

Zum Wintersemester 2023/2024 tritt für den Studiengang Lehramt an Gymnasien eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft. Das Studien- und Prüfungsangebot für alle Prüfungsordnungen ab 2017 (Inkrafttreten nach dem 01.10.2017 und vor dem 01.10.2023) läuft daher voraussichtlich zum 31.03.2028 aus.

Alle LaG-Studierenden der früheren Prüfungsordnungen haben die Möglichkeit, auf die PO 2023/2024 zu wechseln. Bitte informieren Sie sich über die Website und die Studienberatung des ZfL sehr gründlich über einen möglichen PO-Wechsel. Für viele Studierende der alten Ordnungen kann ein PO-Wechsel sinnvoll sein. Ein Wechsel geschieht jedoch nicht automatisch, Sie müssen sich aktiv für einen Wechsel entscheiden.

Die entsprechenden Äquivalenzlisten werden zurzeit erstellt und baldmöglichst veröffentlicht. Diesen können Sie entnehmen, welche Ihrer bereits erbrachten Leistungen bei einem Wechsel anerkannt werden.

Sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen, kommen Sie bitte zunächst für eine Erstberatung in die Studienberatung des ZfL. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin über oder per Telefon: 06151 16-23633. Nach der Erstberatung sind weitere Beratungen in Ihren Fächern sinnvoll. Hierfür stehen Ihnen die Studienfachberater*innen der Fächer zur Verfügung. Für Fragen zum Vernetzungsbereich und zum Praxissemester wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des ZfL.

Wenn Sie sich für einen PO-Wechsel entschieden haben, müssen Sie das entsprechende Formular zum PO-Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet) ausdrucken, vollständig ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Beratungsprotokoll der Erstberatung (Studienberatung des ZfL) in der Geschäftsstelle des ZfL abgeben (kein Fax, keine E-Mail, keine Fotokopie).

Wichtig: Mit dem Antrag zum PO-Wechsel geben Sie eine einmalige, verbindliche und für den Rest Ihres Studiums gültige Erklärung darüber ab, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln wollen.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge zum PO-Wechsel bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli eines jeden Jahres einzureichen sind. Der Wechsel der PO tritt dann mit Beginn des Folgesemesters in Kraft, d.h. bei der Frist 31. Januar zum Sommersemester und bei der Frist 31. Juli zum Wintersemester.