Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studierende. Das heißt: Die Technische Universität möchte schwangere und stillende Studierende sowie deren (ungeborene) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren schützen und Mütter bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine Schwangerschaft frühzeitig melden. Nur dann kann dafür gesorgt werden, dass alle evtl. notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und Nachteile im Studium und bei Prüfungen soweit möglich vermieden werden.
Das Studienbüro Lehramt ist die zentrale Anlaufstelle für schwangere und stillende Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien: Wir führen individuelle Beratungen durch und besprechen dabei mit Ihnen, welche Rechte und welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Ihren Studienverlauf ggf. anpassen können und welche weiteren Anlaufstellen es an der Technischen Universität gibt. Außerdem füllen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Unterlagen aus, die wir anschließend an den Arbeitsschutz und – mit ihrem Einverständnis – an die betroffenen Fachbereiche weitergeben. Unser Ziel dabei ist es, Sie und Ihr Kind zu schützen und Sie bei der Fortführung Ihres Studiums bestmöglich zu unterstützen. Um ein individuelles Beratungsgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gerne unter .
Bitte denken Sie daran, zum Beratungstermin einen Nachweis Ihrer Schwangerschaft mitzubringen, aus dem der errechnete Entbindungstermin hervorgeht (z.B. Mutterpass oder ärztliches Attest).
Weitere Informationen und Downloads rund um Schwangerschaft und Stillzeit finden Sie hier.
siehe auch A-Z Kinder und Studium