Das Zentrum für Lehrerbildung ist zuständig für die Erteilung von Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5) oder andere Studienkredite, wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.
Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.
Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:
- Formblatt 5 (BafÖG) bzw. das Formblatt Ihres Kreditgebers. Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
- eine aktuelle Studienbescheinigung
- das Schreiben des BAföG-Amtes oder Kreditgebers, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung vorzulegen (bitte persönliche Daten schwärzen)
- ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden
Bitte geben Sie die Unterlagen im Sekretariat des ZfL ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.
Das BaföG-Amt räumbzw. Ihr Kreditgeber räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrerbildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.
Verfahren im digitalen Semester:
Bitte senden Sie die o.a. Unterlagen ausschließlich per Email an: info@zfl.tu-…