Lehramt von A bis Z

Glossar ZfL

  • A
  • Die berufliche Fachrichtung Agrarwirtschaft kann in Kooperation mit der Hochschule Geisenheim University studiert werden. Informationen rund um das Bachelor Studium finden Sie auf Website der Hochschule Geisenheim University. Das Masterstudium wird an der TU Darmstadt absolviert. Eine allgemeine Beratung zum Studium an der TU Darmstadt mit der beruflichen Fachrichtung Agrarwirtschaft erhalten Sie beim Beratungsteam LaB.

  • Bereits erbrachte Studienleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

    Informationen hierzu finden Sie im Bereich Prüfungsorganisation der jeweiligen Lehramtsstudiengänge:

  • Die Äquivalenzlisten – relevant bei der Weiterentwicklung des Studienangebots und dem In-Kraft-Treten neuer Studienordnungen – sind bei den alten Studienordnungen zum Download hinterlegt. Sie geben einen Überblick bzgl. der Übertragbarkeit der bereits erbrachten Leistungen in die neue Studienordnung. Die Äquivalenzlisten werden von den verantwortlichen Fachbereichen erstellt, die Studienfachberater_innen der Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen stehen für Rückfragen zur Verfügung.

    LaG Studienordnungen inkl. Äquivalenzlisten

    LaB Studienordnungen inkl. Äquivalenzlisten

    Ergänzungsstudium Studienordnungen inkl. Äquivalenzlisten

  • Atteste (Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit) reichen Sie bitte bei dem jeweils für Sie zuständigen Studienbüro ein. Atteste für den Vernetzungsbereich LaG – ausschließlich der Module der Grundwissenschaften „Medienpädagogik“ sowie „Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung“ – reichen Sie bitte beim Studienbüro Lehramt des ZfL ein. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regeln und Fristen! Nähere Informationen zu Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit erhalten Sie auf den zentralen TUCaN-Seiten.

  • B
  • Das Studienbüro Lehramt am Zentrum für Lehrkräftebildung ist zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5), wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

    Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jjeweils zuständige Studienbüro.

    Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:

    • Formblatt 5 (BAföG). Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
    • eine aktuelle Studienbescheinigung
    • das Schreiben des BAföG-Amtes, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorzulegen
    • ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden

    Bitte geben Sie die Unterlagen im Studienbüro Lehramt ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.

    Das BAföG-Amt räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrkräftebildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.

    Weitere Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie beim Studierendenwerk Darmstadt.

  • G
  • Die berufliche Fachrichtung Agrarwirtschaft kann in Kooperation mit der Hochschule Geisenheim studiert werden. Informationen rund um das Bachelor Studium finden Sie auf der Website der Hochschule Geisenheim. Das Masterstudium wird an der TU Darmstadt absolviert. Eine allgemeine Beratung zum Studium an der TU Darmstadt mit der beruflichen Fachrichtung Agrarwirtschaft erhalten Sie beim Beratungsteam LaB:

  • L
  • Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist zuständig für die Erteilung von Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5) oder andere Studienkredite, wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

    Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.

    Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:

    • Formblatt 5 (BafÖG) bzw. das Formblatt Ihres Kreditgebers. Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
    • eine aktuelle Studienbescheinigung
    • das Schreiben des BAföG-Amtes oder Kreditgebers, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung vorzulegen (bitte persönliche Daten schwärzen)
    • ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden

    Bitte geben Sie die Unterlagen im Studienbüro Lehramt ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.

    Das BaföG-Amt bzw. Ihr Kreditgeber räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, um die Leistungsbescheinigung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrkräftebildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.

  • Eine Übersicht Ihrer Leistungen können Sie sich jederzeit selbst in TUCaN unter Prüfungen + Leistungsspiegel anzeigen lassen und diesen über den Drucken-Link ausdrucken. Offizielle Leistungsübersichten erhalten Sie bei folgenden Stellen:

    Lehramt an Gymnasien – Studienbüro Lehramt des ZfL / Studienbüro der jeweiligen Fächer/ Studienbüro der Bildungswissenschaften

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Leistungsübersicht für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ausschließlich im Studienbüro Lehramt des ZfL erhalten!

    Studiengang Gewerblich-technische Bildung (Abschluss B.Ed.) – Studienbüro der jeweiligen beruflichen Fachrichtung. Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Abschluss M.Ed.) – Studienbüro, welches das jeweilige allgemeine Unterrichtsfach anbietet. Studienbüros

    Erweiterungsstudium Lehramt – Studienbüro, des jeweiligen Unterrichtsfachs.

  • N
  • Seit dem Sommersemester 2025 können Studierenden des LaGs ihren Nachteilsausgleich zentral am Studienbüro Lehramt beantragen. Sie benötigen dazu ein fachärztliches Attest, das sowohl den Zeitraum für den Nachteilsausgleich als auch eine Empfehlung für die Gestaltung des Nachteilsausgleichs enthält. Nach Möglichkeit sollte der Antrag zu Beginn eines Semesters gestellt werden. Für einen Beratungstermin und/oder um einen Antrag zu stellen, schreiben Sie bitte an: .

  • Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung reichen Sie bitte bei dem jeweils für Sie zuständigen Studienbüro ein. Anträge für den Vernetzungsbereich (LaG) – ausschließlich der Module der Grundwissenschaften „“Medienpädagogik„“ sowie „“Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaften und nachhaltiger Entwicklung„“ – senden Sie bitte an das Studienbüro Lehramt am Zentrum für Lehrkräftebildung (). Bitte beachten Sie die entsprechenden Regeln und Fristen! Nähere Informationen zu Prüfungsan- und Abmeldungen erhalten Sie auf den zentralen TUCaN-Seiten.

  • R
  • Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung, die Beamt:innen ab dem Ruhestandsbeginn gewährt wird. Dafür müssen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen – etwa ein Nachweis darüber, dass eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet worden ist. Hierzu zählen neben den Dienstzeiten im Beamtenverhältnis u.a. auch Ausbildungs-, Hochschul-, und praktische Ausbildungszeiten von bis zu drei Jahren (§§ 10-12, 18 HBeamtVG). Im Studienbüro Lehramt kann hierfür der Nachweis über die anrechnungsfähigen Zeiten aufgrund von Studium, Studienvoraussetzungen und studienbedingter Praktika ausgestellt werden.

  • S
  • Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studierende. Das heißt: Die Technische Universität möchte schwangere und stillende Studierende sowie deren (ungeborene) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren schützen und Mütter bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine Schwangerschaft frühzeitig melden. Nur dann kann dafür gesorgt werden, dass alle evtl. notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und Nachteile im Studium und bei Prüfungen soweit möglich vermieden werden.

    Das Studienbüro Lehramt ist die zentrale Anlaufstelle für schwangere und stillende Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien: Wir führen individuelle Beratungen durch und besprechen dabei mit Ihnen, welche Rechte und welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Ihren Studienverlauf ggf. anpassen können und welche weiteren Anlaufstellen es an der Technischen Universität gibt. Außerdem füllen wir mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Unterlagen aus, die wir anschließend an den Arbeitsschutz und – mit ihrem Einverständnis – an die betroffenen Fachbereiche weitergeben. Unser Ziel dabei ist es, Sie und Ihr Kind zu schützen und Sie bei der Fortführung Ihres Studiums bestmöglich zu unterstützen. Um ein individuelles Beratungsgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gerne unter .

    Bitte denken Sie daran, zum Beratungstermin einen Nachweis Ihrer Schwangerschaft mitzubringen, aus dem der errechnete Entbindungstermin hervorgeht (z.B. Mutterpass oder ärztliches Attest).

    Weitere Informationen und Downloads rund um Schwangerschaft und Stillzeit finden Sie hier.

    siehe auch A-Z Kinder und Studium

  • Bei Fragen zur sozialen, persönlichen oder wirtschaftlichen Situation (z.B. Wohnen) berät Sie die Sozialberatung des Studierendenwerks Darmstadt .

  • Für Lehramtsstudierende sind – je nach Anliegen – unterschiedliche Studienbüros zuständig. Für fachbezogene Fragen (z.B. zur Prüfungsabmeldung) ist stets das Studienbüro des jeweiligen Fachbereichs die richtige Anlaufstelle.

    Das Studienbüro Lehramt am ZfL ist zentraler Ansprechpartner für verschiedene fachübergreifende Anliegen. Hierzu zählt z. B. die Koordination der Schulpraxis sowie Auslandsaufenthalte (Schulpraktika). Für LaG-Student:innen zählen hierzu u.a. auch die Verwaltung des Praxissemesters und des Vernetzungsbereichs (mit Ausnahme der bildungswissenschaftlichen Pflichtmodule), Leistungsübersichten für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen, für den BAföG-Antrag oder über zusätzliche Leistungen.

  • Das Studienbüro Lehramt am Zentrum für Lehrerbildung ist zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen für Studienkredite, wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

    Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.

    Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:

    • Das Formblatt Ihres Kreditgebers (Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Fachrichtung, Fächer etc. ein)
    • eine aktuelle Studienbescheinigung (Studierendennausweis)
    • das Schreiben des Kreditgebers, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung vorzulegen
    • ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden

    Bitte geben Sie die Unterlagen im Studienbüro Lehramt am ZfL ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrerbildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.

    Allgemeine Informationen zu Studienkrediten erhalten Sie beim Studierendenwerk Darmstadt.

  • U
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird meist bei einem Wechsel der Universität verlangt. Sie bescheinigt, dass Sie als Student:in gemäß 13 II i. V. m. § 33 APB weiterhin Prüfungsanspruch haben, d.h. dass Sie Ihr Studium nicht „endgültig nicht bestanden“ haben und sie es daher an einer anderen Hochschule fortführen können.

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie als Lehramtsstudent:in im Studienbüro Lehramt . Beigefügt erhalten Sie außerdem einen erweiterten Leistungsspiegel, der alle erbrachten Leistungen und somit auch die Fehlversuche zum Zeitpunkt der Ausstellung aufführt. Sollten im laufenden Semester noch Prüfungsergebnisse ausstehen oder Prüfungsanmeldungen offen sein, so werden diese abgewartet, bevor die Bescheinigung erstellt werden kann bzw. es wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.