Lehramt von A bis Z

Glossar ZfL

  • B
  • Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5), wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

    Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.

    Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:

    • Formblatt 5 (BAföG). Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
    • eine aktuelle Studienbescheinigung
    • das Schreiben des BAföG-Amtes, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorzulegen
    • ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden

    Bitte geben Sie die Unterlagen im Sekretariat des ZfL ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.

    Das BAföG-Amt räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrkräftebildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.

    Verfahren im digitalen Semester:

    Bitte senden Sie die o.a. Unterlagen ausschließlich per E-Mail an:

    Weitere Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie beim Studierendenwerk Darmstadt.

  • G
  • Die berufliche Fachrichtung Agrarwirtschaft kann in Kooperation mit der Hochschule Geisenheim studiert werden. Informationen rund um das Bachelor Studium finden Sie auf der Website der Hochschule Geisenheim. Das Masterstudium wird an der TU Darmstadt absolviert. Eine allgemeine Beratung zum Studium an der TU Darmstadt mit der beruflichen Fachrichtung Agrarwirtschaft erhalten Sie beim Beratungsteam LaB:

  • K
  • Das Zentrum für Lehrerbildung ist zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen im Rahmen Ihres KfW-Studienkredites, wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

    Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.

    Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:

    • Formblatt des Kreditgebers. Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
    • eine aktuelle Studienbescheinigung
    • wenn möglich, das Schreiben des Kreditgebers, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung vorzulegen (persönliche Daten bitte schwärzen)
    • ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden

    Bitte geben Sie die Unterlagen im Sekretariat des ZfL ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.

    Ihre Kreditgeber räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrerbildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.

    Verfahren im digitalen Semester:

    Bitte senden Sie die o.a. Unterlagen ausschließlich per Email an:

  • L
  • Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist zuständig für die Erteilung von Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5) oder andere Studienkredite, wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.

    Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.

    Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:

    • Formblatt 5 (BafÖG) bzw. das Formblatt Ihres Kreditgebers. Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
    • eine aktuelle Studienbescheinigung
    • das Schreiben des BAföG-Amtes oder Kreditgebers, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung vorzulegen (bitte persönliche Daten schwärzen)
    • ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden

    Bitte geben Sie die Unterlagen im Sekretariat des ZfL ab. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.

    Das BaföG-Amt räumbzw. Ihr Kreditgeber räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrerbildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.

    Verfahren im digitalen Semester:

    Bitte senden Sie die o.a. Unterlagen ausschließlich per Email an:

  • Eine Übersicht Ihrer Leistungen können Sie sich jederzeit selbst in TUCaN unter Prüfungen + Leistungsspiegel anzeigen lassen und diesen über den Drucken-Link ausdrucken. Offizielle Leistungsübersichten erhalten Sie bei folgenden Stellen:

    Lehramt an Gymnasien – Geschäftsstelle des ZfL/ Studienbüro der jeweiligen Fächer/ Studienbüro der Grundwissenschaften.

    Studiengang Gewerblich-technische Bildung (Abschluss B.Ed.) – Studienbüro der jeweiligen beruflichen Fachrichtung. Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Abschluss M.Ed.) – Studienbüro welches das jeweilige allgemeine Unterrichtsfach anbietet.

    Ergänzungsstudium Lehramt – Studienbüro, des jeweiligen Unterrichtsfachs.

  • M
  • Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studierende – Was bedeutet dies für Sie?

    Die Technische Universität möchte schwangere und stillende Frauen sowie deren (ungeborene) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren schützen und die Mütter bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass Studentinnen ihre Schwangerschaft mitteilen. Nur dann kann dafür gesorgt werden, dass alle evtl. notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und Nachteile im Studium und bei Prüfungen soweit möglich vermieden werden.

    Schwangere Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien wenden sich im Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) an Dr. Mara Löw oder Maike Kirch.. Weitere Informationen und Downloads erhalten Sie hier.

  • Das Projekt „MINTplus²: Systematischer und vernetzter Kompetenzaufbau in der Lehrerbildung im Umgang mit Digitalisierung und Heterogenität “ an der TU Darmstadt ist das Folgeprojekt des Projekts MINTplus (06/2015-12/2018) und wird im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefördert.

  • Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studierende – Was bedeutet dies für Sie?

    Die Technische Universität möchte schwangere und stillende Frauen sowie deren (ungeborene) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren schützen und die Mütter bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass Studentinnen ihre Schwangerschaft mitteilen. Nur dann kann dafür gesorgt werden, dass alle evtl. notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und Nachteile im Studium und bei Prüfungen soweit möglich vermieden werden.

    Schwangere Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien wenden sich im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) an das Studienbüro Lehramt. Weitere Informationen und Downloads erhalten Sie hier.

  • N
  • Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung reichen Sie bitte bei dem jeweils für Sie zuständigen Studienbüro ein. Anträge für den Vernetzungsbereich (LaG) – ausschließlich der Module der Grundwissenschaften „“Medienpädagogik„“ sowie „“Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaften und nachhaltiger Entwicklung„“ – senden Sie bitte an die Geschäftsstelle des ZfL (). Bitte beachten Sie die entsprechenden Regeln und Fristen! Nähere Informationen zu Prüfungsan- und Abmeldungen erhalten Sie auf den zentralen TUCaN-Seiten.