Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (Formblatt 5), wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.
Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) oder Master of Education (M.Ed.) wenden sich bitte an das jeweils zuständige Studienbüro.
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir:
- Formblatt 5 (BAföG). Bitte tragen Sie bereits Ihren Namen, Matrikelnummer sowie die Fachrichtung bzw. Ihre Fächer ein
- eine aktuelle Studienbescheinigung
- das Schreiben des BAföG-Amtes, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorzulegen
- ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden
Bitte geben Sie die Unterlagen im Sekretariat des ZfL
ab. Außerhalb der Sprechzeiten
können Sie diese auch in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen.
Das BAföG-Amt räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigen. Nach Abgabe Ihrer Unterlagen im Zentrum für Lehrkräftebildung können Sie in der Regel Ihre Bescheinigung in der darauffolgenden Sprechstundenzeit wieder abholen.
Verfahren im digitalen Semester:
Bitte senden Sie die o.a. Unterlagen ausschließlich per E-Mail an: info@zfl.tu-…
Weitere Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie beim Studierendenwerk Darmstadt.